Mehr als 32 Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat die Verteidigung des Angeklagten vor dem Landgericht Würzburg einen Freispruch gefordert. Sollte das Gericht zwar von einer strafbaren Handlung ausgehen, jedoch keinen Mord feststellen, beantragte die Verteidigung hilfsweise die Einstellung des Verfahrens. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin aus der nicht öffentlichen Sitzung sind sämtliche Delikte außer Mord inzwischen verjährt.
Die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage sind überzeugt, dass das Mädchen aus sexuellen Motiven in die Scheune des Reiterhofs in Karlstadt-Wiesenfeld gelockt und dort getötet wurde. Das Urteil will das Landgericht am kommenden Montag, dem 26. Oktober, verkünden.
Bereits in der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und für den heute 49-Jährigen eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verlangt. Auch die Nebenklage hält den Mordvorwurf für erwiesen.
Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer erklärte nach seinem Plädoyer, die vorhandenen Spuren reichten nicht aus, um eine Beteiligung seines Mandanten an der Tötung sicher nachzuweisen. Deshalb sei eine Verurteilung wegen Mordes aus seiner Sicht nicht möglich. Zudem äußerte er Zweifel an der Annahme der Anklage, dass nur ein Täter an dem Verbrechen beteiligt gewesen sei.
DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers
Sabine wurde am 15. Dezember 1993 über mehrere Minuten gewürgt und sexuell missbraucht. Ihre Leiche wurde anschließend in einer Güllegrube auf dem Reiterhof abgelegt und zwei Tage später entdeckt.
Nach früheren Angaben der Anklage wurden DNA-Spuren des Beschuldigten am Tatort sowie an mehreren Kleidungsstücken des Opfers gesichert: an der Innenseite der Jeans, am Slip und an einer Slipeinlage. Darunter befanden sich demnach auch Spermaspuren.
Verfahren beschäftigt die Justiz seit Jahren
Anklage gegen den Verdächtigen war bereits im Dezember 2021 erhoben worden. Im Herbst des vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts aufgehoben, das den Deutschen im Dezember 2024 wegen Mordes zu sechseinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt hatte. Deshalb wird der Fall nun erneut vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch jugendlich war, gilt Jugendstrafrecht.
Der heute 49-Jährige bestreitet nach Angaben seiner Verteidiger die Tat. Zu Beginn des neuen Prozesses Mitte Mai äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen.
Schon im ersten Verfahren hatte die Verteidigung einen anderen möglichen Täter genannt: den damaligen Besitzer des Reiterhofs. Dieser ist inzwischen verstorben und konnte in dem Cold-Case-Verfahren nicht mehr als Zeuge gehört werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber