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Platzt das Verfahren gegen Schlachthof-Chefs doch noch?

Hühner misshandelt, Mitarbeiter bestraft – doch kommen die Chefs eines Mega-Schlachthofs mit einer kleinen Zahlung davon?

27.10.2026, 09:40 Uhr

Verfahren gegen Schlachthof-Geschäftsführer könnte gegen Geldauflage enden

Das Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer eines Geflügelschlachthofs in Mittelfranken, der wegen möglicher Verstöße gegen den Tierschutz ins Visier geraten war, könnte gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Wie die Staatsanwaltschaft Ansbach mitteilte, wurde dabei berücksichtigt, dass der Betrieb in Wassertrüdingen inzwischen geschlossen ist und dies für die Beschuldigten erhebliche Konsequenzen hatte. Außerdem hätten sie zur Identifizierung jener Beschäftigten beigetragen, die mutmaßlich an den Vorfällen beteiligt gewesen seien.

Ausgelöst worden waren die Ermittlungen durch Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Aninova, die im April 2025 veröffentlicht wurden. Auf dem Material sollen Mitarbeitende des Geflügelschlachthofs, der zu den größten in Deutschland zählt, beim Misshandeln von Hühnern zu sehen sein. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

Streit um Verantwortung der Geschäftsführung

Aninova äußerte Kritik daran, dass das Verfahren gegen die Geschäftsführer nun möglicherweise gegen eine vergleichsweise geringe Zahlung im unteren vierstelligen Bereich beendet werden könnte.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam ein Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis, dass ein technischer Defekt an der Schlachtanlage dazu geführt habe, dass einzelnen Hühnern auf unsachgemäße Weise die Köpfe abgerissen wurden. Die strafrechtliche Verantwortung der Geschäftsführer bewege sich dabei im Grenzbereich zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Begründet wird dies damit, dass es sich nicht um massenhafte Vorfälle gehandelt habe und eine tatsächliche Kenntnis der Verantwortlichen nur schwer nachzuweisen sei.

Gegen sieben Beschäftigte des Betriebs wurden laut Staatsanwaltschaft Strafbefehle mit Geldstrafen zwischen 30 und 180 Tagessätzen beantragt. Sechs davon sind bereits rechtskräftig, über den siebten ist noch nicht entschieden. In fünf weiteren Fällen geht es um Ordnungswidrigkeiten; hierfür ist nun die bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zuständig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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