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München macht Uber-Fahrten jetzt teurer

Der Dauerstreit zwischen München und den Fahrdienst-Rivalen Uber und Bolt spitzte sich monatelang zu. Nun greift der Stadtrat hart durch – mit Folgen, die viele überraschen dürften.

28.04.2026, 11:25 Uhr

München führt Mindestpreise für Uber und Bolt ein

Für Fahrten mit Plattformen wie Uber oder Bolt sollen in München künftig verbindliche Mindestpreise gelten. Das hat der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats beschlossen. In Kraft treten soll die Regelung zum 1. Juli 2026.

Maßstab ist künftig der Grund- und Kilometerpreis des geltenden Taxitarifs im Stadtgebiet. Der Taxigrundpreis liegt derzeit bei 5,90 Euro, der Kilometerpreis bei 2,70 Euro.

Neue Preisuntergrenzen unterhalb des Taxitarifs

Da bei Mietwagenanbietern bestimmte Zuschläge entfallen, die für Taxis verpflichtend sind, liegen die neuen Untergrenzen etwas niedriger als beim Taxitarif. Nach Angaben der Grünen soll für Plattformen wie Uber und Bolt künftig ein Grundpreis von 5,13 Euro gelten.

Für Strecken bis einschließlich sieben Kilometer werden 2,43 Euro pro Kilometer fällig, für längere Fahrten 2,25 Euro pro Kilometer. Nach Einschätzung von Uber verteuert sich eine vermittelte Fahrt dadurch im Schnitt um rund 8 Euro.

Bislang lagen die Preise der Plattformanbieter in München laut Stadt im Durchschnitt etwa 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.

Die Mindestpreise sollen für jede Fahrt im Münchner Stadtgebiet gelten – unabhängig davon, wo das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Kontrolliert werden soll die Regelung durch Betriebsprüfungen und Fahrpreisabfragen.

Auch Taxis werden neu kalkuliert

Parallel dazu will die Stadt die Taxitarife anpassen. Für längere Fahrten sollen Taxis günstiger werden: Ab einer Strecke von mehr als sieben Kilometern sinkt der Kilometerpreis von 2,70 auf 2,50 Euro.

Auch bei Festpreisen sind Änderungen geplant. Die Fahrt vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen soll künftig 96 statt 106 Euro kosten. Für die Strecke von der Messe zum Hauptbahnhof werden künftig 41 statt 43 Euro fällig.

Konflikt um Fahrdienste dauert seit Jahren an

In München schwelt der Streit über die Geschäftspraktiken der Fahrdienstvermittler schon lange. Nach Angaben der Stadt transportieren deren Fahrerinnen und Fahrer Passagiere deutlich günstiger als klassische Taxis.

Zugleich stellte das Hauptzollamt München nach Angaben der Stadt fest, dass in der Branche arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften fast flächendeckend verletzt würden. Demnach werde auch das Mindestlohngesetz regelmäßig missachtet.

Taxi-Fahrerinnen und -Fahrer hatten deshalb protestiert und faire Wettbewerbsbedingungen sowie Mindestpreise gefordert. Sie sehen sich durch die niedrigen Preise der Konkurrenz wirtschaftlich unter Druck. Die Stadt verweist zudem darauf, dass Taxis als Teil des öffentlichen Personennahverkehrs weitergehenden Pflichten unterliegen als Mietwagenanbieter.

Einigung mit Anbietern blieb aus

Versuche der Stadt, sich mit Plattformen wie Uber und Bolt auf Mindest- und Höchstpreise für das Münchner Stadtgebiet und den Flughafen zu verständigen, blieben nach Angaben der Stadt ohne Ergebnis. Das galt demnach auch für die Einführung von Mindesthonoraren.

Mehrere Stadträte berichteten außerdem, die Anbieter hätten zuletzt massiv per E-Mail auf eine Vertagung der Entscheidung und weitere Verhandlungen gedrängt. Dazu kommt es nun jedoch nicht.

Uber und Bolt kritisieren den Beschluss

Uber wirft der Stadt einen „planwirtschaftlichen“ Eingriff in den Markt vor. Das Unternehmen warnt davor, dass Mobilität in München dadurch deutlich teurer werde und Arbeitsplätze gefährdet seien. Zudem bewege sich die Stadt aus Sicht des Unternehmens mit den Mindestpreisen auf rechtlich unsicherem Terrain, was zusätzliche Unsicherheit für Unternehmer und Fahrgäste mit sich bringe.

Bolt hatte die Regelung bereits im Vorfeld als faktische „Taxi-Steuer“ bezeichnet. Das Unternehmen spricht von einer politisch verordneten Verteuerung alltäglicher Mobilität, die vor allem Verbraucher treffe und eine Branche vor Konkurrenz schützen solle.

Nach Darstellung von Uber und Bolt waren die Gespräche mit der Stadt nicht gescheitert. Man habe mehrere Vorschläge vorgelegt, die die Interessen von Fahrgästen, Fahrern und Verwaltung miteinander verbinden könnten. Aus Sicht von Bolt handelte es sich daher weiterhin um einen laufenden Prozess.

München ist nicht allein

München wäre zwar die bislang größte deutsche Stadt mit einer solchen Preisuntergrenze für plattformbasierte Fahrdienste, aber nicht die einzige. In Heidelberg gibt es bereits eine ähnliche Regelung, die stichprobenartig kontrolliert wird.

Seit Januar 2026 gilt auch in Essen ein Mindesttarif für Mietwagenfahrer. Dort dürfen Fahrpreise höchstens sieben Prozent unter dem Taxitarif liegen. Diese Allgemeinverfügung muss nach einem Gerichtsurteil allerdings überarbeitet werden.

Auch in Leipzig hat sich die Justiz bereits mit einer Mindestpreis-Regelung befasst; die dortige Allgemeinverfügung wird derzeit überarbeitet. Nach Angaben der Stadt München prüfen zudem auch Köln, Berlin, Dortmund und Nürnberg entsprechende Schritte und beobachten die Entwicklung in der bayerischen Landeshauptstadt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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