Allgemein

Mord auf Hochzeit: Die Aufarbeitung nimmt Fahrt auf

Nach den tödlichen Schüssen auf einer Hochzeit ist ein junger Mann bereits als Mörder verurteilt. Jetzt stehen auch Vater und Brüder vor Gericht – doch was steckt wirklich hinter der Bluttat?

28.04.2026, 04:00 Uhr

Weiterer Mordprozess nach tödlichen Schüssen auf Hochzeit in Fürth gestartet

Nach den tödlichen Schüssen auf einer Hochzeitsfeier mit Hunderten Gästen wird der Fall in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth aufgearbeitet. Angeklagt sind der 55-jährige Vater des bereits verurteilten Todesschützen sowie dessen zwei Söhne im Alter von 20 und 28 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen heimtückischen Mord vor.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um den Vater und die Brüder des Mannes, der nach Überzeugung des Gerichts die tödlichen Schüsse abgegeben hat. Der heute 27-jährige Franzose war im März zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden, nachdem er den Vater seiner früheren Lebensgefährtin auf der Feier erschossen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Verteidigung Revision eingelegt hat. Sie wertet die Tat als Affekthandlung eines psychisch kranken Mannes.

Vater weist Vorwürfe zurück

Zum Auftakt des neuen Prozesses ließ der 55-Jährige die Vorwürfe über seinen Verteidiger zurückweisen. Sein Anwalt erklärte, die Anklage beruhe auf Vermutungen und Vorurteilen gegenüber Roma-Familien. Der Angeklagte besitzt die rumänische Staatsangehörigkeit, lebt aber seit vielen Jahren in Frankreich. Seine beiden mitangeklagten Söhne äußerten sich am ersten Verhandlungstag nicht.

Die Verteidigung des Vaters argumentiert, die Tat sei allein vom späteren Schützen begangen worden. Weder der Vater noch die Brüder seien in einen Plan eingeweiht gewesen. Dass sie nach der Tat getrennt voneinander mit einem Taxi und im Auto eines Unbeteiligten geflohen seien, spreche aus Sicht des Anwalts gegen einen gemeinsamen Tatplan.

Viel Polizei im Gericht

Zum Prozessbeginn waren zahlreiche Polizeikräfte im Einsatz. Bereits im ersten Verfahren war es wiederholt zu Störungen durch Zuschauer gekommen. Außerdem hatte der damals angeklagte 27-Jährige den Anwalt der Nebenklage bedroht.

Streit zwischen zwei Familien als mögliches Motiv

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen der Vater und seine Söhne die Tat gemeinsam geplant und umgesetzt haben. Auslöser sei ein erbitterter Konflikt zwischen zwei Familien gewesen, nachdem sich die junge Frau von dem 27-Jährigen getrennt hatte und nach Deutschland zurückgekehrt war.

Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte ein nichtstaatliches Roma-Gericht in Frankreich entschieden, dass die Familie der Frau 40.000 Euro zahlen solle – unter anderem wegen Unterhalts für die beiden Kinder sowie wegen der Untreue der Frau. Laut Anklage verweigerte die Familie diese Zahlung. Danach soll es telefonisch und über Facebook wiederholt Drohungen gegeben haben, bevor der Entschluss gefasst worden sein soll, den 47-Jährigen zu töten.

Die Staatsanwaltschaft weist den Vorwurf zurück, die Anklage stütze sich auf Vorurteile gegen Roma. Schon im ersten Prozess hätten Zeugen ausgesagt, dass eine solche Tat in diesem Umfeld nicht üblich sei. Deshalb spielten kulturelle Zuschreibungen in der Anklage keine Rolle, so die Behörde.

Anreise zur Feier und Flucht

Nach Auffassung der Anklage reisten die jetzt Angeklagten gemeinsam mit dem späteren Schützen im März 2025 aus Frankreich zu der Hochzeitsfeier nach Fürth. In der Festhalle soll der Vater dem 27-Jährigen per Kopfnicken das Signal gegeben haben, auf das Opfer zu schießen. Die Brüder sollen anschließend mit einem Messer den Rückzug des Schützen abgesichert haben.

Wichtige Beweise sind dabei zahlreiche Videoaufnahmen. Überwachungskameras in der Festhalle hielten das Geschehen aus mehreren Perspektiven fest.

Nach der Tat flohen die Beteiligten laut Ermittlern zunächst Richtung Frankreich. Der verurteilte Schütze stellte sich noch in derselben Nacht der Polizei. Sein Vater und seine Brüder wurden erst Monate später festgenommen.

Zur Flucht erklärte die Staatsanwaltschaft, dass der ursprüngliche Plan kurzfristig geändert worden sei. Die Angeklagten hätten ihre Fahrzeuge loswerden müssen, weil ihnen bewusst geworden sei, dass ihre Flucht gefilmt worden war. Das spreche aus Sicht der Ankläger nicht gegen eine geplante Tat.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen