Acht Jahre und sechs Monate Haft für Islamlehrer wegen Missbrauchs von Minderjährigen
Das Landgericht Ellwangen hat einen Islamlehrer wegen sexuellen Missbrauchs sowie Körperverletzung an Minderjährigen zu acht Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Zusätzlich untersagte das Gericht dem 35-Jährigen für fünf Jahre jede Tätigkeit als Erzieher männlicher Jugendlicher. Der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer sprach von einem harten, aber notwendigen Urteil, da mehrere Kinder Opfer schwerer Sexualdelikte geworden seien.
In der Urteilsbegründung hob das Gericht hervor, dass das umfassende Geständnis des Angeklagten strafmildernd berücksichtigt worden sei. Dadurch sei den betroffenen Kindern erspart geblieben, die Taten ausführlich vor Gericht schildern zu müssen. Der Mann befindet sich bereits seit Mitte Januar in Untersuchungshaft.
Taten in Internat in Giengen an der Brenz
Der verheiratete Religionslehrer, Vater von zwei kleinen Kindern und deutscher Staatsbürger aus Günzburg, hatte in einem Internat in Giengen an der Brenz im Kreis Heidenheim als sogenannter Hoca gearbeitet. In dieser Funktion missbrauchte er laut Gericht in 18 Fällen acht Jungen und Jugendliche türkischer Herkunft im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren. Wegen des jungen Alters der Betroffenen lief ein großer Teil des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
In dem Internat wohnen Kinder und Jugendliche, die teils aus schwierigen familiären Verhältnissen stammen und unter der Woche öffentliche Schulen besuchen.
Täter nutzte Übernachtungen im Wohnheim aus
Der Verurteilte hatte früher selbst in dem Internat gelebt. Später übernachtete er dort als Lehrer und Erzieher regelmäßig im Schülerwohnheim. Nach Überzeugung des Gerichts nutzte er diese Situation gezielt aus: Er lockte Jungen spät am Abend etwa mit Filmabenden in sein Büro und missbrauchte sie dort.
Der Anklage zufolge zwang er die Minderjährigen zu intimen Massagen und sexuellen Handlungen bis hin zum Oralverkehr. Das Gericht wertete dies als Vergewaltigung.
Religiöse Autorität zur Einschüchterung genutzt
Nach den Feststellungen des Gerichts setzte der Mann seine Stellung als religiöse Autorität bewusst ein, um die Kinder unter Druck zu setzen und sie zum Schweigen zu bringen. Ein Hoca gilt in muslimischen Gemeinden als Religionsgelehrter, der Arabisch, das Lesen des Korans und Grundlagen des Islams vermittelt sowie bei religiösen und persönlichen Fragen Ansprechpartner ist. Entsprechend groß sei das Vertrauen und der Respekt, den viele Gläubige einer solchen Person entgegenbringen.
Teil des Verfahrens waren zudem körperliche Übergriffe. So hielt der Mann einzelnen Kindern Mund und Nase zu. Ein Junge wurde durch einen Schlüsselbund am Bein verletzt.
Richter Fleischer wies den Verurteilten darauf hin, dass grundsätzlich eine Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe möglich sei. Bei Sexualstraftaten werde eine vorzeitige Haftentlassung jedoch besonders streng geprüft. Der Mann müsse aktiv an seiner Aufarbeitung mitwirken, sonst müsse er die gesamte Strafe verbüßen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion