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Darum sollen Freigänger-Katzen kastriert werden

Katzen-Chaos in Deutschland: Warum Tierärzte jetzt eine bundesweite Kastrationspflicht fordern – und welches Leid sie stoppen soll.

08.08.2026, 00:10 Uhr

Tierschützer fordern bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Tierschutzverbände dringen auf eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland: Katzen, die draußen unterwegs sein dürfen, sollen nach ihrem Willen verpflichtend kastriert werden. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und das Leid von Straßenkatzen zu verringern.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagte der Rheinischen Post, die Bundesregierung müsse endlich eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen beschließen. Dies sei der wirksamste Schritt, um die Zahl der verwilderten Katzen und deren langanhaltendes Leid spürbar zu senken.

Auch die Bundestierärztekammer sieht dringenden Handlungsbedarf. Ihr Präsident Holger Vogel betonte, frei lebende Katzenbestände stellten seit Jahren ein ernstes Tierschutzproblem dar. Ein zentraler Grund dafür sei der ständige Nachwuchs durch unkastrierte Hauskatzen mit Freigang. Deshalb genüge es nicht, lediglich Straßenkatzen zu kastrieren.

Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gibt es bereits in mehr als 3.300 Städten und Gemeinden Regelungen zum Katzenschutz oder zur Kastration. Den größten Anteil hat Schleswig-Holstein, wo eine landesweit gültige Verordnung gilt. An diesem Samstag wird zudem der internationale Tag der Katze begangen.

Tierärzte kritisieren uneinheitliche Regeln

In Deutschland entscheiden bislang Länder oder Kommunen darüber, ob eine Kastrationspflicht besteht. Aus Sicht der Tierärztekammer führt das zu sehr unterschiedlichen Vorgaben. Vogel sprach von einem Flickenteppich, der in der Praxis nur begrenzte Wirkung zeige. Eine bundesweit einheitliche Regelung sei daher konsequenter und für Tierhalter leichter nachvollziehbar.

Nach Ansicht der Tierärzte sollte eine solche Pflicht außerdem mit einer verbindlichen Kennzeichnung und Registrierung der Tiere verbunden werden. Nur so könnten Katzen eindeutig ihren Haltern zugeordnet und Vorschriften wirksam kontrolliert werden.

Schleswig-Holstein hat zum 1. Juli eine neue Katzenschutzverordnung eingeführt. Wer seiner Katze dort freien Auslauf gewährt, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Reine Wohnungskatzen sind von der Vorschrift ausgenommen.

Warnung vor weiter wachsender Zahl an Straßenkatzen

Für den Tierschutzbund ist die Kastrationspflicht vor allem ein Mittel, um die Zahl der Straßenkatzen in Deutschland deutlich zu senken. Schröder warnte, dass immer wieder neue Tiere auf der Straße geboren würden, solange unkastrierte Freigängerkatzen Nachwuchs bekämen. Viele dieser Katzen litten unter Hunger, Krankheiten, Parasiten oder Verletzungen und stürben oft schon als Jungtiere.

Auch die Tierrechtsorganisation Peta weist auf die enorme Vermehrungsrate hin. Nach ihren Angaben können eine nicht kastrierte Katze und ihre Nachkommen innerhalb von sieben Jahren theoretisch bis zu 370.000 Nachkommen hervorbringen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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