EU-Vertreter haben für den Fall eines möglichen groß angelegten hybriden Angriffs die Aktivierung der Beistandsklausel des EU-Vertrags geprobt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nahmen an der Krisenübung am Montag die für Sicherheitspolitik zuständigen Botschafterinnen und Botschafter der Mitgliedstaaten sowie Fachleute der EU-Institutionen teil. Die Erkenntnisse sollen in einen Plan einfließen, mit dem die Beistandsklausel künftig gestärkt werden soll.
Aus Sicherheitsgründen wurden zunächst keine näheren Details zum Ablauf veröffentlicht. Bestätigt wurde lediglich, dass anhand eines erfundenen, aber realitätsnahen Szenarios getestet wurde, ob Krisenreaktion und Abstimmung bei hybriden Attacken funktionieren. Dazu zählen etwa Cyberangriffe auf Stromnetze, unerlaubte Drohnenflüge oder Sabotage.
EU strebt mehr Unabhängigkeit von den USA an
Die Überlegungen zur Stärkung der EU-Beistandsklausel laufen bereits seit geraumer Zeit. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz hatte bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar dafür geworben. Hintergrund ist der Wunsch, sich sicherheitspolitisch unabhängiger von den USA aufzustellen und auf Situationen vorbereitet zu sein, in denen die Nato etwa wegen eines Vetos aus Washington nicht handeln kann.
Nach Angaben von Diplomaten werden zudem Szenarien diskutiert, in denen die EU zusätzlich zur Nato aktiv werden könnte. Denkbar wäre zum Beispiel, auf einen Angriff nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch mit wirtschaftlichen oder diplomatischen Mitteln zu reagieren, um den Druck auf einen Gegner zu erhöhen.
Beistandsklausel bisher nur einmal genutzt
Die Beistandsklausel der EU sieht vor, dass alle anderen Mitgliedstaaten einem Land Hilfe und Unterstützung leisten müssen, wenn dieses auf seinem Staatsgebiet bewaffnet angegriffen wird.
Artikel 42.7 des EU-Vertrags ist damit sogar strenger formuliert als Artikel 5 des Nato-Vertrags. Dort können die Bündnisstaaten selbst entscheiden, in welcher Form sie einem angegriffenen Partner beistehen.
Bislang wurde die EU-Beistandsklausel nur ein einziges Mal in Anspruch genommen: nach den Terroranschlägen in Paris im Jahr 2015. Deutschland weitete daraufhin seinen Beitrag im Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat im Irak und in Syrien deutlich aus und stellte unter anderem Tornado-Aufklärungsjets bereit.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion