Wie Europas Nachbarn ihre Alterssicherung organisieren
In Deutschland sucht derzeit eine Kommission nach Wegen, wie sich auch künftig ein angemessener Lebensabend finanzieren lässt – trotz knapper Kassen und einer immer älter werdenden Gesellschaft. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die gesetzliche Rente als bloße „Basisabsicherung“ bezeichnet hatte, betonte Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), Ziel müsse am Ende ein Modell sein, das den erreichten Lebensstandard erhält.
Aus Sicht der SPD schneidet Deutschland im europäischen Vergleich bislang eher schwach ab. Bas verwies in dieser Woche bei „Maischberger“ darauf, dass die gesetzlichen Renten hierzulande im Durchschnitt bei etwa 1.400 Euro für Männer und 940 Euro für Frauen liegen. Immer wieder fällt dabei der Blick auf Nachbarländer wie Österreich, die Niederlande oder die Schweiz. Ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede.
Österreich: Höhere Pensionen aus einem gemeinsamen Topf
Österreich gilt vielen als Musterbeispiel. Dort beziehen Männer im Schnitt rund 2.400 Euro, Frauen etwa 1.700 Euro im Monat. Bas nannte in der Sendung das Beispiel ihres Vaters, der nach 45 oder mehr Arbeitsjahren als Busfahrer in Deutschland wohl nur ungefähr halb so viel bekäme wie ein Kollege in Österreich.
Hinzu kommt: In Österreich wird 14-mal pro Jahr ausgezahlt. Anpassungen orientieren sich an der Inflation. Das reguläre Pensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren; bei Frauen wird es bis 2033 schrittweise ebenfalls auf 65 Jahre angehoben.
Ein zentraler Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass Beamte, Angestellte und Selbstständige verpflichtend in ein gemeinsames System einzahlen. Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung erklärt das etwa 30 Prozent der höheren Auszahlungen.
Zudem liegt der Beitragssatz mit 22,8 Prozent deutlich über dem deutschen Wert von 18,6 Prozent. Auch der Staat beteiligt sich stärker an der Finanzierung, und die Bevölkerung ist im Schnitt etwas jünger.
Allerdings ist auch das österreichische Modell keineswegs sorgenfrei. Dort muss eine Finanzierungslücke von rund 30 Milliarden Euro geschlossen werden. Deshalb soll es attraktiver werden, auch nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters weiterzuarbeiten.
Niederlande: Staatliche Grundrente plus starke Betriebsrenten
Auch die Niederlande werden häufig als vorbildlich genannt. Dort gibt es eine staatliche Altersrente nach dem allgemeinen Rentenversicherungsgesetz. Anspruch haben grundsätzlich alle Einwohner – abhängig von der Dauer ihres Aufenthalts im Land und ihrer Wohnsituation. Finanziert wird diese Rente aus Beiträgen; mögliche Defizite gleicht der Staat aus.
Wichtiger zweiter Baustein ist die Betriebsrente. Rund 90 Prozent der Beschäftigten sind darüber abgesichert. Im Regelfall tragen Arbeitgeber etwa zwei Drittel der Beiträge, Arbeitnehmer ein Drittel. Ergänzend können Menschen privat vorsorgen.
Wer keine Betriebsrente hat, ist im Alter jedoch häufig auf staatliche Unterstützung angewiesen. Das gesetzliche Rentenalter liegt inzwischen bei 67 Jahren.
Schweiz: Drei Säulen mit hohen Leistungen – aber auch hohen Kosten
Die Schweiz setzt wie Deutschland auf ein Drei-Säulen-Modell. Es besteht aus einer staatlichen Altersvorsorge, einer beruflichen Vorsorge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie einer steuerlich geförderten privaten Vorsorge.
Die staatliche Rente wird durch Beiträge und Steuermittel finanziert. Anders als in Deutschland gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Wer viel verdient, zahlt also entsprechend hohe Beiträge ein, auch wenn die späteren Ansprüche gedeckelt sind. Bei voller Beitragszeit liegt die maximale Rente aus der ersten Säule derzeit bei 2.520 Franken, also rund 2.750 Euro im Monat. Das Rentenalter der Frauen wird aktuell schrittweise an das der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht.
Wie hoch die Zahlungen aus der zweiten Säule ausfallen, hängt stark vom jeweiligen Versicherungsmodell ab. Im Durchschnitt kommen Rentner aus erster und zweiter Säule zusammen auf umgerechnet rund 4.800 Euro monatlich, Rentnerinnen auf etwa 3.200 Euro. Hinzu kommen mögliche Ersparnisse aus der privaten dritten Säule.
Allerdings relativieren die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz diese Summen. Das gilt auch für Krankenkassenbeiträge, die Rentner meist weitgehend selbst tragen müssen.
Schweden: Flexibler Ruhestand und Fondsmodell
In Schweden ist der Renteneintritt flexibler geregelt. Ab einem bestimmten Alter können Menschen selbst entscheiden, wann sie in den Ruhestand gehen. Für Jahrgänge ab 1963 ist das derzeit frühestens mit 64 Jahren möglich. Diese Grenze ist an die Lebenserwartung gekoppelt und dürfte deshalb künftig steigen.
Grundsätzlich gilt: Wer mehr verdient und länger arbeitet, erhält später meist auch eine höhere Rente. In das System zahlen alle ein – also auch Beamte und Selbstständige.
Ein besonderes Merkmal ist die sogenannte Prämienrente. Vom gesamten Rentenbeitrag in Höhe von 18,5 Prozent fließt der größte Teil in ein umlagefinanziertes System ähnlich dem deutschen. Weitere 2,5 Prozent werden jedoch in Fonds investiert. Die Versicherten können diese Fonds selbst auswählen; wer keine Entscheidung trifft, dessen Geld landet automatisch in einem staatlichen Standardfonds.
Frankreich: Reform des Rentenalters mit viel Widerstand
In Frankreich lag das durchschnittliche Renteneintrittsalter Ende 2023 bei 62 Jahren und 9 Monaten. Die durchschnittliche Bruttorente belief sich auf 1.666 Euro pro Monat.
Im selben Jahr wurde unter heftigen Protesten beschlossen, das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anzuheben. Diese Anhebung ist inzwischen ausgesetzt.
Tatsächlich gingen viele Menschen schon vor der Reform später in Rente, weil ihnen für eine volle Altersrente nicht genügend Beitragsjahre fehlten. Wer die erforderliche Versicherungszeit nicht erreicht hatte, musste länger arbeiten. Spätestens mit 67 Jahren war eine abschlagsfreie Rente unabhängig von der Einzahldauer möglich. Wer besonders früh ins Berufsleben gestartet ist und lange genug Beiträge gezahlt hat, kann auch früher ohne Abschläge aufhören.
Großbritannien: Staatliche Rente eher knapp, private Vorsorge wichtig
In Großbritannien wurde das gesetzliche Rentenalter für jüngere Jahrgänge – konkret für alle ab dem 5. April 1977 Geborenen – inzwischen auf 68 Jahre angehoben. Es besteht die Möglichkeit, den Ruhestand hinauszuschieben und dafür höhere Leistungen oder Ausgleichszahlungen zu erhalten.
Finanziert wird die staatliche Rente über die sogenannten National-Insurance-Beiträge. Einen Anspruch hat nur, wer mindestens zehn Jahre lang eingezahlt hat. Die volle staatliche Rente liegt derzeit bei rund 240 Pfund pro Woche und wird nach mindestens 35 Beitragsjahren erreicht. Mit umgerechnet etwa 1.108 Euro für vier Wochen gilt das kaum als ausreichend.
Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, sich an einer privaten Altersvorsorge ihrer Beschäftigten zu beteiligen. Außerdem setzt die Regierung steuerliche Anreize, damit mehr Geld in private Rentenfonds fließt.
Fazit
Der Blick nach Europa zeigt: Viele Länder setzen auf Mischmodelle aus staatlicher, betrieblicher und privater Vorsorge. Unterschiede gibt es vor allem bei der Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen, bei der Höhe der Beiträge, beim Rentenalter und bei der Rolle von Betriebsrenten oder Fondsmodellen. Ein Patentrezept gibt es nicht – denn auch vermeintliche Vorbilder wie Österreich stehen inzwischen unter Reformdruck.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion