Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Wie bereits im Jahr 2021 richtet sich das Verfahren gegen die Klimaschutzpolitik der Staatsregierung. Nach Auffassung der Organisation erfüllt Bayern mit seinem aus ihrer Sicht unzureichenden Klimaschutzprogramm die Vorgaben des eigenen Klimaschutzgesetzes nicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte den Eingang der Klage unter dem Aktenzeichen 22 A 26.40028.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte, die Klimaschutzgesetze der Länder seien geltendes Recht und keine unverbindlichen politischen Ankündigungen. Bayern verfehle seine selbst gesteckten Ziele deutlich, während die Staatsregierung nicht ausreichend handle. Resch forderte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf, rasch gegenzusteuern, und kündigte weitere Verfahren gegen andere Bundesländer an. Bereits 2025 hatte die DUH nach eigenen Angaben Klimaklagen gegen Baden-Württemberg und Berlin erhoben.
Klage soll schärfere Maßnahmen erzwingen
Nach Einschätzung der DUH kommt Bayern seinen gesetzlichen Pflichten beim Klimaschutz nicht nach. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht unter anderem vor, dass das Klimaschutzprogramm regelmäßig aktualisiert wird. Obwohl sich bereits abzeichne, dass die Klimaziele des Landes deutlich verfehlt werden, sei eine solche Fortschreibung bisher ausgeblieben. Mit der Klage will die DUH daher eine Überarbeitung des Programms und strengere Maßnahmen erreichen.
Zweifel an Erreichung der bayerischen Ziele
Im bayerischen Klimaschutzgesetz ist festgelegt, dass der Freistaat bis 2040 klimaneutral werden soll. Eine zwischenzeitlich von Ministerpräsident Söder genannte Verschiebung auf 2045 ist bislang nicht gesetzlich verankert. Zudem sollen die Treibhausgasemissionen pro Einwohner bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent sinken.
Allerdings kam bereits ein inzwischen wieder abgeschaffter Klimabericht 2024 zu dem Ergebnis, dass in allen Bereichen zusätzliche Anstrengungen nötig seien, um das Ziel für 2030 noch erreichen zu können.
Resch warf der Staatsregierung vor, statt wirksamen Klimaschutzes klimapolitische Rückschritte zu betreiben und das eigene Gesetz zu ignorieren. Das sei sowohl klimapolitisch unverantwortlich als auch rechtsstaatlich bedenklich. Während Bayern seine Ziele verfehle, werbe Söder auf Bundesebene für Entlastungen bei Diesel und Benzin, kritisierte Resch. Das bestehende Klimaschutzprogramm reiche aus Sicht der DUH nicht aus, um die Landesziele zu schaffen. Mit der Klage solle der Druck auf die Staatsregierung erhöht werden.
Umweltministerium verweist auf Zusammenarbeit mit dem Bund
Das bayerische Umweltministerium reagierte zunächst zurückhaltend. Man kenne die Details der Klage bislang nicht, hieß es. Grundsätzlich setze Bayern beim Erreichen der Klimaneutralität auf eine enge Abstimmung mit dem Bund, erklärte eine Sprecherin.
Auf Bundesebene ist Klimaneutralität erst für 2045 vorgesehen. Auch dort gibt es jedoch Zweifel, ob dieses Ziel mit den bisherigen Maßnahmen erreicht werden kann.
DUH war bereits mehrfach gegen Bayern vor Gericht
Die Umwelthilfe hat in der Vergangenheit schon mehrfach gegen den Freistaat geklagt, darunter 2021 auch wegen der Klimaschutzgesetzgebung. Dieses Verfahren zog die Organisation vor drei Jahren überraschend zurück.
Erfolgreich war die DUH bereits 2012: Damals verpflichtete das Verwaltungsgericht München den Freistaat, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt so anzupassen, dass die nötigen Schritte zur schnellstmöglichen Einhaltung der seit Jahren überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub aufgenommen werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion