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Heftige Kritik an Warkens Sparplänen: Wo der größte Konfliktstoff liegt

Die Gesundheitsausgaben sollen herunter, um neue Beitragssprünge zu vermeiden. Die Abwehrkämpfe der Branche laufen direkt an. Auch in der Regierung gibt es Streitpunkte, und der Zeitplan ist eng.

20.04.2026, 13:25 Uhr

Nina Warken hatte mit Widerstand gerechnet. Aus nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens kommt Kritik an den Vorschlägen der Bundesgesundheitsministerin, mit denen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen befreit und weitere Beitragserhöhungen verhindert werden sollen. Neben dem Druck der Verbände muss die CDU-Politikerin nun vor allem rasch eine gemeinsame Position innerhalb der Bundesregierung erreichen. Bereits am Mittwoch kommender Woche soll der Gesetzentwurf ins Kabinett.

Nach Veröffentlichung des 157-seitigen Entwurfs am Donnerstag meldeten SPD und CSU deutlichen Änderungsbedarf an. Warken plant, die Krankenkassen im Jahr 2027 um 19,6 Milliarden Euro zu entlasten. Das läge über der erwarteten Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro und soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge vermeiden. Die Ministerin spricht von einem "ausgewogenen Gesamtpaket", zeigte sich aber offen für Nachbesserungen.

Ausgaben bremsen, Einnahmen erhöhen

Im Entwurf wird darauf verwiesen, dass Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen seien als in der übrigen Wirtschaft. Deshalb soll künftig stärker darauf geachtet werden, dass die Kassen nicht mehr ausgeben, als sie über Beiträge einnehmen. Laut Entwurf wären auch künftig Vergütungssteigerungen von bis zu etwa 3 Prozent pro Jahr möglich. Bei einer erwarteten Inflation von rund 2 Prozent sei damit weiterhin eine solide Finanzierung und sogar ein realer Einkommenszuwachs möglich.

Geplant sind deshalb breit angelegte Begrenzungen bei Preisen und Vergütungen für Arztpraxen, Krankenhäuser und Hersteller. So sollen unter anderem Sonderhonorare für offene Sprechstunden entfallen. Apotheken und Pharmaunternehmen sollen höhere Abschläge zugunsten der Krankenkassen leisten. Insgesamt soll die Entlastung aus 15,6 Milliarden Euro geringeren Ausgaben und weiteren 4 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bestehen, etwa durch höhere Zuzahlungen. Die SPD lehnt jedoch zusätzliche größere Belastungen für Versicherte ab.

Streitpunkt 1: Finanzierung der Bürgergeld-Empfänger

Besonders die CSU drängt auf ein Thema, das in Warkens Entwurf gar nicht enthalten ist: Der Bund soll die Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehern vollständig übernehmen. Diese Forderung gibt es seit Jahren. Die frühere Ampel-Regierung hatte das zwar angekündigt, aber nicht umgesetzt. Inzwischen klagen die Krankenkassen deshalb gegen den Bund. Auch die von Warken eingesetzte Reformkommission empfiehlt eine vollständige Kostenübernahme.

Der Bund zahlt für Bürgergeld-Empfänger bisher einen Pauschalbetrag an die Krankenkassen. In diesem Jahr liegt dieser Beitrag laut Kommission bei 144 Euro pro Monat. Nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen wären aber rund 311 Euro nötig, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Für die GKV ergibt sich daraus laut Kassen eine jährliche Belastung von etwa 12 Milliarden Euro.

Die entscheidende Frage ist, ob diese Summe oder zumindest ein Teil davon im Sparhaushalt 2027 finanziert werden kann. Bislang sieht Bundesfinanzminister Lars Klingbeil dafür keinen Spielraum, zeigte sich aber offen für Vorschläge. Finanziert würde dies über Steuermittel also auch durch Menschen, die privat krankenversichert sind, etwa viele Beamte.

Streitpunkt 2: Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener

Für Überraschung sorgte, dass Warken auch eine stärkere Beteiligung von Besserverdienenden vorsieht. In der Union ist dieser Ansatz eher umstritten. Derzeit liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Nur bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Krankenversicherung erhoben, alles darüber bleibt beitragsfrei.

Zusätzlich zur regulären jährlichen Anpassung soll die Grenze um weitere 300 Euro steigen. Dadurch sollen Arbeitgeber und Beschäftigte, die sich die Beiträge teilen, jeweils rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen.

Die Expertenkommission hatte dieses Modell zwar geprüft, letztlich aber keine Empfehlung ausgesprochen. Als Grund wurden Unsicherheiten genannt, vor allem bei der tatsächlichen finanziellen Wirkung. Eine offene Frage ist unter anderem, wie viele gut verdienende Versicherte daraufhin in die private Krankenversicherung wechseln könnten.

Arbeitgeberverbände warnten bereits, dass eine Anhebung die Arbeitskosten der Unternehmen erhöhen würde. Zudem würden Fachkräfte mit höherem Einkommen netto weniger übrig behalten. Aus ihrer Sicht sinke dadurch außerdem der Druck, die grundlegenden Strukturprobleme des Systems anzugehen.

Streitpunkt 3: Einschränkungen bei der Familienversicherung

Auch gegen die geplanten Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern gibt es Widerstand in der Koalition. Erhalten bleiben soll die kostenlose Mitversicherung weiterhin für Kinder, für Eltern von Kindern bis zum siebten Lebensjahr, für Eltern von Kindern mit Behinderung, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Personen im regulären Rentenalter.

Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner soll ab 2028 ein Zuschlag von 3,5 Prozent fällig werden, den das Mitglied der Krankenkasse zahlen müsste.

Warken hat damit frühere Empfehlungen der Reformkommission bereits abgeschwächt. Die Experten hatten in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass solche Einschränkungen tendenziell eher Haushalte mit höherem Einkommen träfen.

Nicht übernommen wurde ein weiterer Kommissionsvorschlag: die bislang alle zwei Jahre von den Kassen bezahlte Hautkrebsfrüherkennung ohne konkrete Symptome auszusetzen. Allerdings soll der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken die bestehende Regelung überprüfen und bis Ende 2027 neue Leitlinien vorlegen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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