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Jetzt fällt der Preis-Hammer für Uber & Co. in München

Weil Uber und Bolt oft deutlich günstiger sind als klassische Taxis, wächst der Druck auf die Branche massiv. Jetzt plant München einen Schritt, der für viele Fahrgäste spürbare Folgen haben könnte.

25.04.2026, 05:32 Uhr

Im Münchner Rathaus sollen in der kommenden Woche Mindestpreise für Fahrdienstvermittler wie Uber, Bolt und andere Anbieter auf den Weg gebracht werden. Diese Unternehmen konkurrieren seit längerem mit dem Taxigewerbe, dessen Preisregeln nun ebenfalls angepasst werden sollen, um mehr Fahrgäste zu gewinnen. Zunächst befasst sich am Dienstag der Kreisverwaltungsausschuss mit den Plänen, am Mittwoch folgt dann die Vollversammlung des Stadtrats.

Seit geraumer Zeit gibt es in München Streit über die Geschäftsmodelle der Fahrdienste. Deren Fahrer befördern Kundinnen und Kunden häufig deutlich günstiger als klassische Taxis. Nach Erkenntnissen des Hauptzollamts München werden dabei jedoch "fast flächendeckend" arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben verletzt. Auch das Mindestlohngesetz werde regelmäßig nicht eingehalten.

Versuche der Stadt, die Anbieter zu einer Preisuntergrenze und Preisobergrenze für Fahrten im Stadtgebiet und zum Flughafen zu bewegen, orientiert an den geltenden Taxitarifen, blieben bislang ohne Erfolg. Das gilt nach Angaben der Verwaltung auch für den Versuch, Mindesthonorare einzuführen.

Mindestpreise sollen sich am Taxitarif orientieren

Die Taxikommission des Kreisverwaltungsreferats schlägt nun vor, per Allgemeinverfügung Mindestentgelte festzulegen. Grundlage sollen der Grundpreis und der Kilometerpreis des Taxitarifs sein, abzüglich des für Taxis geltenden Tarifkorridors. Nicht einbezogen würden dabei Wartezeiten sowie Zuschläge, die für Taxis verpflichtend sind. Ausgenommen sein sollen Fahrten, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Abfahrt gebucht wurden.

Auch für Taxifahrten selbst sind Änderungen vorgesehen. Bei längeren Strecken könnten Fahrgäste künftig von niedrigeren Kilometerpreisen profitieren. Außerdem soll der Tarifkorridor erweitert werden. Er bestimmt den Rahmen für Mindest- und Höchstpreise, die bei vorab bestellten Fahrten frei vereinbart werden dürfen. Mit dieser größeren Flexibilität bei den Preisen soll die Nachfrage steigen.

Das Taxigewerbe unterliegt grundsätzlich besonderen gesetzlichen Vorgaben, da es Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Dazu zählen unter anderem die Betriebs- und die Beförderungspflicht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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