Bayerische Medienaufsicht prüft deutlich mehr strafbare Online-Inhalte
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat im vergangenen Jahr einen starken Anstieg bei der Prüfung mutmaßlich strafbarer Inhalte im Internet verzeichnet. Nach Angaben der Behörde wurden knapp 10.000 Fälle untersucht. Im Jahr davor waren es noch gut 3.700 – also nicht einmal halb so viele.
Der überwiegende Teil der Verfahren betraf demnach Delikte wie die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, Volksverhetzung sowie die Verharmlosung oder Leugnung des Holocausts. Rund 8.500 Fälle entfielen auf diesen Bereich.
Löschung oft nur über Plattformen möglich
Die Entfernung solcher Beiträge gestaltet sich jedoch schwierig. Zunächst müssen Polizei und Staatsanwaltschaft die Inhalte als Beweise für mögliche Strafverfahren sichern. Zudem kann die BLM rechtswidrige Beiträge in vielen Fällen nicht selbst löschen lassen, sondern ist auf die jeweiligen Plattformbetreiber angewiesen.
Deshalb meldete die bayerische Medienaufsicht im Jahr 2025 mehr als 3.500 Fälle an Plattformen, damit die Inhalte entfernt werden. Nach Angaben der BLM geschah dies in vielen Fällen zügig. Wie verlässlich Löschungen erfolgen, unterscheide sich jedoch je nach Anbieter.
Eisenreich: Kampf gegen Hass schützt die Meinungsfreiheit
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte in München die Bedeutung des Vorgehens gegen strafbare Inhalte. Meinungsfreiheit sei ein fundamentales Gut und für die Demokratie unverzichtbar. Wer sie bewahren wolle, müsse gegen strafbaren Hass konsequent vorgehen.
Auch BLM-Präsident Thorsten Schmiege hob hervor, wie wichtig abgestimmte Abläufe zwischen Ermittlungsbehörden und Medienaufsicht seien. Erst wenn strafbare Inhalte beweissicher dokumentiert wurden, setzt sich die Aufsicht bei den Plattformen für deren Entfernung ein.
KJM kann Entfernung anordnen
Reagieren Plattformen nicht auf entsprechende Aufforderungen, kann die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Löschung anordnen. Bei der praktischen Umsetzung bleibt die Medienaufsicht aber weiterhin auf die Plattformen angewiesen.
Mehr direkte Eingriffsmöglichkeiten gibt es bei Anbietern mit Sitz in Bayern. In solchen Fällen kann die KJM die weitere Verbreitung untersagen und auch Bußgelder verhängen.
BLM fordert mehr Verantwortung der Plattformen
Schmiege sprach sich erneut dafür aus, den Druck auf Plattformen zu erhöhen. Solange Anbieter bei strafbaren oder unzulässigen Inhalten erst nach einem Hinweis aktiv werden müssten, blieben Aufsicht und Strafverfolgung vor allem im Reaktionsmodus. Erst wenn Plattformen wie X, Facebook oder TikTok stärker für rechtswidrige Inhalte hafteten, entstehe ein wirksamer Anreiz, solche Beiträge schneller und konsequenter zu entfernen.
Zusätzliches Personal habe die BLM trotz der gestiegenen Fallzahlen nicht erhalten, sagte Schmiege. Stattdessen habe sich der Schwerpunkt der Arbeit im Laufe der Zeit deutlich verlagert: Inzwischen stammen mehr als 90 Prozent der geprüften Verstöße aus dem Internet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion