Im Wirecard-Prozess in München hat das Landgericht eine Aussetzung des seit fast vier Jahren laufenden Verfahrens abgelehnt. Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts München I. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Markus Födisch sollen die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit den jeweiligen Strafanträgen im November beginnen. Das machte er am 285. Verhandlungstag deutlich.
Kein Neustart des Verfahrens geplant
Die Verteidigerinnen des früheren Wirecard-Chefs Markus Braun, der seit Juli 2020 in Untersuchungshaft sitzt, hatten gefordert, das Verfahren auszusetzen. Eine solche Entscheidung hätte nicht nur eine Unterbrechung bedeutet, sondern einen vollständigen Neustart der Hauptverhandlung zu einem späteren, noch offenen Zeitpunkt. Dass das Gericht den Prozess um den mutmaßlich größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte kurz vor dem Ende neu aufrollen würde, galt jedoch als sehr unwahrscheinlich.
Gericht sieht keine Notwendigkeit für weiteres Abwarten
Die Verteidigung wollte zunächst den Ausgang eines gesonderten Betrugsverfahrens gegen eine ehemalige Wirecard-Managerin abwarten. Ihr wird eine zentrale Rolle bei dem 2020 bekannt gewordenen milliardenschweren Bilanzskandal zugeschrieben. Nach Auffassung der Kammer ist das jedoch nicht erforderlich. Die Frau war bereits im Frühjahr als Zeugin geladen worden, verweigerte damals aber die Aussage.
Im Juni 2020 war der frühere Dax-Konzern zusammengebrochen, nachdem 1,7 Milliarden Euro, die in der Bilanz als Guthaben ausgewiesen waren, nicht nachgewiesen werden konnten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sollen Braun und weitere Beteiligte über Jahre hinweg erfundene Umsätze verbucht haben, um Banken zu täuschen, die dem Unternehmen Kredite gewährten. Den entstandenen Schaden beziffert die Anklage auf drei Milliarden Euro. Braun weist alle Vorwürfe seit Beginn des Prozesses zurück.
Beweisanträge nur noch für begrenzte Zeit möglich
Noch haben die Verteidiger von Braun und den beiden Mitangeklagten die Möglichkeit, weitere Beweisanträge zu stellen und zusätzliche Zeugen zu benennen. Dennoch nähert sich das Verfahren seinem Ende. Richter Födisch kündigte an, in den kommenden zwei Wochen eine Frist festzulegen, bis zu der neue Anträge eingereicht werden können. Diese werde allerdings nur wenige Wochen betragen, wie er bereits mehrfach betont hatte. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers, die letzten Worte der Angeklagten und schließlich das Urteil.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber