Streit um quadratische Verpackung: Ritter Sport zieht vor das Oberlandesgericht
Der Konflikt zwischen Ritter Sport und dem Mannheimer Unternehmen Wacker beschäftigt nun die nächste Instanz. Ab Donnerstag verhandelt das Oberlandesgericht Stuttgart über die Klage des Schokoladenherstellers gegen den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“. In erster Instanz war Ritter Sport im Januar vor dem Landgericht Stuttgart gescheitert und legte daraufhin Berufung ein.
Wie es zu dem Verfahren kam
Wacker hatte den quadratischen Haferriegel im November 2024 eingeführt. Nach Angaben von Geschäftsführer Matteo Wacker orientierte sich die Verpackung an den für die Mannheimer Innenstadt typischen Quadraten. Gleichzeitig weist die Aufmachung Ähnlichkeiten zur bekannten Ritter-Sport-Verpackung auf, auch wenn der Riegel kleiner als eine klassische 100-Gramm-Tafel ist und längere Seitenlaschen besitzt.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen erstmals Post von Ritter Sport, später folgte die Klage. Zwar gab es auch Gespräche außerhalb des Gerichtssaals, eine Einigung kam jedoch nicht zustande. Ritter Sport verlangt neben Schadenersatz unter anderem, dass Wacker die bisherige Verpackung nicht weiter nutzt und bereits ausgelieferte Produkte zurückruft.
Was Ritter Sport beanstandet
Nach Auffassung des Unternehmens verletzt der quadratische Riegel die seit 1996 markenrechtlich geschützte Verpackung von Ritter Sport. Der Hersteller argumentiert, dass Schokolade und Müsliriegel aus Sicht der Verbraucher ähnliche Produkte seien: Sie richteten sich an dieselbe Zielgruppe und würden in vergleichbaren Situationen konsumiert. Deshalb sieht Ritter Sport die Gefahr einer Verwechslung der Marken.

Worauf sich die Klage stützt
Beim Deutschen Patent- und Markenamt ist für Ritter Sport eine charakteristische Verpackungsform eingetragen: neutral gehalten, ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und einer knickbaren Längsnaht auf der Rückseite. Der Hersteller aus Waldenbuch hat seine Markenrechte bereits mehrfach gerichtlich verteidigt, etwa in einem länger andauernden Rechtsstreit mit Milka.
So blickt Wacker auf die Verhandlung
Matteo Wacker geht zuversichtlich in den Termin vor dem Oberlandesgericht. Er rechnet damit, dass das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Aus seiner Sicht ist die Klage weiterhin schwer nachvollziehbar.
Wacker betont, ein Quadrat sei eine geometrische Grundform und sollte seiner Meinung nach nicht geschützt werden können. Außerdem stelle sein Unternehmen Haferriegel her, nicht Schokolade. Eine Verwechslungsgefahr mit Ritter Sport bestehe daher nicht.
Bereits bei der Entscheidung des Landgerichts hatte der Vorsitzende Richter erklärt, man habe keine Markenverletzung erkennen können und die Klage deshalb abgewiesen.
Folgen für das Mannheimer Unternehmen
Der quadratische Haferriegel in den Sorten Kokos und Haselnuss ist derzeit nicht mehr online erhältlich. Nach Angaben des Gründers wurde das Produkt vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen länglichen Riegel ersetzt, der nun den Namen „Monnemer Klageriegel“ trägt.
Als Grund nennt Wacker die Sorge vor möglichen Schadenersatzforderungen. Sollte sich der Rechtsstreit über Jahre hinziehen, könnte jeder weitere verkaufte Riegel die finanzielle Belastung erhöhen.
Wann ein Urteil fallen könnte
Für das Verfahren vor dem Oberlandesgericht ist bislang nur ein Verhandlungstag vorgesehen. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist nach Gerichtsangaben aber noch offen. Möglich ist außerdem, dass der Fall später noch vor dem Bundesgerichtshof landet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber