Politik

Zoff im Landtag: Wer den Ausschuss aufbläht

Zoff vor dem Start des Landtags: Mit einem Trick bei den Ausschüssen könnte die AfD Beschlüsse ausbremsen – Klage droht.

25.09.2026, 04:30 Uhr

Im Landtag von Sachsen-Anhalt werden noch vor der konstituierenden Sitzung am 6. Oktober erste Weichen sichtbar gestellt. Im Plenarsaal wird umgebaut, weil die FDP nicht mehr vertreten ist und das BSW neu einzieht. Die auffälligste Veränderung betrifft jedoch die Sitzordnung: Die AfD verlässt den rechten Rand und rückt in die Mitte. Künftig sitzt ihr Block mit 39 Abgeordneten dem Rednerpult direkt gegenüber – ein sichtbares Zeichen des Wahlsiegers, der nach eigenem Anspruch künftig im Land den Ton angeben will.

Auch bei den Regeln der künftigen Parlamentsarbeit deutet sich weiter ein harter Konflikt an. Bei einer Beratung im sogenannten Vor-Ältestenrat in Magdeburg fanden die Fraktionen von AfD, CDU, SPD, Grünen, Linken und BSW zunächst keine Einigung. Eine weitere Gesprächsrunde ist für den 30. September geplant.

Streitpunkt bleibt die Größe der Ausschüsse

Im Zentrum des Konflikts steht weiterhin die Frage, wie groß die Ausschüsse künftig sein sollen. Die AfD schlägt vor, die Gremien mit 12 statt bisher 13 Abgeordneten zu besetzen. Die Landtagsverwaltung empfiehlt dagegen 11 Mitglieder, weil damit aus ihrer Sicht das Wahlergebnis im Parlament am besten abgebildet werde.

Diese Zahl hat erhebliche Folgen für die Mehrheitsverhältnisse. Bei 12 Sitzen könnte die AfD 6 Plätze beanspruchen. Eine eigene Mehrheit hätte sie damit zwar nicht, doch ein 6:6-Patt würde es ihr erleichtern, Beschlüsse, Empfehlungen und Anträge zu blockieren oder zu verzögern. Darauf verwies auch der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Ruland. Bei Ausschüssen mit 11 Mitgliedern käme die AfD nur auf 5 Sitze und wäre stärker auf Unterstützung anderer Fraktionen angewiesen.

Sorge vor Blockaden in der parlamentarischen Arbeit

Die Ausschüsse gelten als Herzstück der Sacharbeit im Parlament. Dort werden Gesetzentwürfe, Anträge und Anhörungen vorbereitet. Maßgeblich ist dabei das Prinzip der Spiegelbildlichkeit: Die Kräfteverhältnisse in den Ausschüssen sollen das Plenum möglichst genau widerspiegeln. In der Vergangenheit wurden dort auch Anliegen kleinerer Fraktionen und der Opposition häufig berücksichtigt.

Andere Fraktionen befürchten, dass dieses Prinzip bei 12er-Ausschüssen verzerrt würde. Schon zuvor hatte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Olaf Meister, davor gewarnt, dass die AfD so etwa Selbstbefassungsanträge anderer Fraktionen erschweren oder blockieren könnte. Auch aus der SPD kommt scharfe Kritik. Deren parlamentarischer Geschäftsführer Falko Grube sagte, es sei nicht verfassungskonform, wenn eine Fraktion ohne Mehrheit im Parlament die Hälfte der Sitze in einem Ausschuss besetze. Sollte die AfD dies gemeinsam mit dem BSW durchsetzen, werde man vor das Landesverfassungsgericht ziehen.

Mehrere Fraktionen erwägen eine Klage

Endgültig festgelegt wird die Ausschussgröße über die Geschäftsordnung des Landtags, die nach der Wahl des Landtagspräsidenten am 6. Oktober beschlossen werden könnte. Falls dort 12er-Ausschüsse verankert werden, wollen mehrere Fraktionen das Landesverfassungsgericht anrufen, weil sie das Wahlergebnis dann nicht ausreichend in den Ausschüssen abgebildet sehen.

Die AfD zeigt sich nach außen zwar selbstbewusst, aber formal gesprächsbereit. Der parlamentarische Geschäftsführer Tobias Rausch erklärte nach der Beratung, seine Fraktion verschließe sich grundsätzlich keiner der beiden Varianten. Zugleich betonte er, nach Einschätzung der Landtagsjuristen sei auch der AfD-Vorschlag verfassungskonform. Bei solchen Berechnungen gebe es immer gewisse Abweichungen.

Rausch auch als Landtagspräsident im Gespräch

Rausch könnte im neuen Landtag noch eine wichtigere Rolle übernehmen. Er bestätigte einen Bericht der „Magdeburger Volksstimme“, für das Amt des Landtagspräsidenten bereit zu stehen. Der 35-Jährige sagte, er stehe dafür zur Verfügung, falls ihn seine Fraktion am Dienstag entsprechend nominiere.

Kräfteverhältnisse nach der Wahl

Bei der Landtagswahl am 6. September wurde die AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit 43,8 Prozent stärkste Kraft. Die CDU erreichte 17,2 Prozent. CDU, Linke, Grüne und SPD kommen zusammen auf 39 Mandate – genauso viele wie die AfD. Das BSW stellt 5 Abgeordnete. Für eine Mehrheit im Landtag sind 42 Stimmen nötig.

Weitere Konflikte um Räume im Landtag

Nicht nur bei den Ausschüssen droht Streit. Nach Teilnehmerangaben aus dem Vor-Ältestenrat erwägt die AfD, die Geschäftsstellen von SPD und Grünen aus dem Landtagsgebäude in andere Häuser zu verlegen. Die Betroffenen werten das vor allem als Schritt mit Symbolwirkung. Wegen eines Umbaus arbeitet die Linke bereits jetzt aus anderen Räumen. Sollte der AfD-Vorstoß umgesetzt werden, wäre damit das gesamte linke Lager nicht mehr vollständig im Parlamentsgebäude untergebracht.

SPD und Grüne wehren sich gegen diese Überlegungen. Grube sagte, seine Fraktion wolle weiterhin im Hauptgebäude bleiben, bislang gebe es aber keine Einigung. Auch Grünen-Politiker Meister lehnt einen Umzug ab und betont, es gebe keinen sachlichen Grund, Fraktionen aus dem Landtag auszulagern. Nach seiner Einschätzung ist der Konflikt noch offen, er geht aber davon aus, dass die Fraktionen am Ende im Hauptgebäude bleiben.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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