Politik

Wie mächtig ist Karlsruhe? Verfassungsgericht wird 75

75 Jahre Karlsruhe – doch wie sicher ist Deutschlands höchstes Gericht noch, wenn der politische Druck immer weiter wächst?

28.09.2026, 05:30 Uhr

Bundesverfassungsgericht zum 75. Jubiläum: Zwischen großem Anspruch und wachsendem Druck

75 Jahre nach seiner Gründung sieht sich das Bundesverfassungsgericht mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Die kontrovers geführte Debatte um die Richterwahl im vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, wie stark das höchste deutsche Gericht und seine personelle Besetzung inzwischen politisch aufgeladen sind. Gleichzeitig schwindet das Vertrauen in der Bevölkerung, während die Zahl der Verfahren weiterhin hoch bleibt. Zum Jahrestag stellt sich daher die Frage, wie widerstandsfähig Karlsruhe in einem zunehmend rauen politischen Umfeld ist.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur legt nahe, dass viele Menschen mit wachsendem Einflussversuch aus der Politik rechnen. Die Hälfte der Befragten, also 50 Prozent, geht davon aus, dass Politikerinnen und Politiker in den kommenden Jahren stärker versuchen werden, auf das Bundesverfassungsgericht einzuwirken. Nur 3 Prozent erwarten einen Rückgang solcher Versuche. 27 Prozent glauben, dass sich daran nichts ändern wird, 19 Prozent machten keine Angabe.

Am Gericht selbst will man sich davon nicht beeindrucken lassen. Präsident Stephan Harbarth sagte im Gespräch mit der dpa, das Bundesverfassungsgericht habe in den vergangenen 75 Jahren bewiesen, dass es unabhängig von der politischen Farbe einer Regierung, eines Parlaments oder der Beteiligten allein auf Grundlage der Verfassung entscheide. Wer politischen Druck auf das Gericht ausüben wolle, werde aus Karlsruhe eine klare Antwort bekommen.

Bundesverfassungsgericht
Am 28. September 1951 wurde das Gericht feierlich eröffnet. (Archivbild) Quelle: Dpa/dpa

Vertrauen in das Gericht bleibt vergleichsweise hoch

Seit der feierlichen Eröffnung am 28. September 1951 hat sich in Karlsruhe vieles verändert: das Gerichtsgebäude, die Amtstracht und auch der Anteil von Frauen unter den Richterinnen und Richtern. Nach Einschätzung Harbarths ist vor allem eines gewachsen: das Vertrauen der Gesellschaft in die Verfassung. Das Gericht habe sich den Ruf einer besonderen Institution erarbeitet, die allein dem Recht verpflichtet sei und ihre Aufgaben ohne Furcht wahrnehme.

Auch die YouGov-Daten zeigen, dass das Bundesverfassungsgericht im Vergleich zu anderen Verfassungsorganen weiterhin relativ hohes Ansehen genießt. Von den 2.161 befragten Wahlberechtigten erklärten 66 Prozent, sie vertrauten dem Gericht eher oder sogar voll und ganz. Die Bundesregierung kommt demnach nur auf 29 Prozent, der Bundestag auf 38 und der Bundesrat auf 47 Prozent.

Sinkendes Vertrauen als Teil einer größeren Entwicklung

Trotz dieser vergleichsweise guten Werte ist auch beim Bundesverfassungsgericht ein Vertrauensverlust erkennbar. Harbarth sieht darin jedoch kein spezifisches Problem Karlsruhes. Vielmehr stehe der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat weltweit unter Druck, weil viele Menschen daran zweifelten, ob er die großen Zukunftsfragen ausreichend lösen könne. Diese Verunsicherung treffe letztlich alle staatlichen Institutionen.

Besonders schwach fällt das Vertrauen bei Anhängerinnen und Anhängern der AfD aus. In dieser Wählergruppe gaben nur 34 Prozent an, dem Gericht zu vertrauen. Während insgesamt 72 Prozent der Befragten überzeugt sind, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen unabhängig und ohne Weisungen staatlicher Stellen trifft, meinten das unter AfD-Wählern lediglich 46 Prozent. Auch bei der Einschätzung der Unparteilichkeit zeigen sich deutliche Unterschiede: Insgesamt halten 67 Prozent das Gericht für neutral, in der AfD-Anhängerschaft sind es nur 36 Prozent.

Gericht betont Trennung von Politik und Verfassungsrecht

Harbarth weist den Eindruck politischer Parteinahme entschieden zurück. Für die Richterinnen und Richter in Karlsruhe sei es völlig normal, Gesetze als verfassungsgemäß zu bewerten, obwohl man sie persönlich politisch für falsch halten könne. Entscheidend sei die klare Trennung zwischen eigener politischer Überzeugung und den Maßstäben des Verfassungsrechts. Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold unterstreicht diesen Anspruch mit dem Hinweis, das Gericht stehe allein auf der Seite des Grundgesetzes.

Als das Bundesverfassungsgericht 1951 seine Arbeit aufnahm, war das Grundgesetz bereits seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Die Verfassung stattete das neue Gericht mit deutlich weitergehenden Befugnissen aus als den Staatsgerichtshof der Weimarer Republik — auch als Konsequenz aus den Erfahrungen der NS-Zeit. Über Einzelheiten der Struktur des Gerichts und über die Wahl der Richterinnen und Richter war zuvor noch politisch gestritten worden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im April 1951 war der Weg frei; fünf Monate später begannen 23 Richter und eine Richterin ihre Tätigkeit.

Wichtige Verfahren stehen bevor

Für die kommenden Jahre zeigen sich Harbarth und Kaufhold überzeugt, dass das Gericht auf neue Belastungen vorbereitet ist. Bereits im Oktober befasst sich der Erste Senat in zwei mit Spannung erwarteten Verhandlungen mit der Erbschaftsteuer. In den darauffolgenden Monaten könnten außerdem Entscheidungen zum Rundfunkbeitrag und zum umstrittenen bayerischen Polizeigesetz anstehen.

Über allem steht zudem die Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens, das immer wieder öffentlich diskutiert wird. Kaufhold, deren Zweiter Senat für ein solches Verfahren zuständig wäre, reagiert darauf gelassen. Sollte ein antragsberechtigtes Organ einen entsprechenden Antrag stellen, werde das Gericht ihn nach den Vorgaben des Grundgesetzes prüfen. Wenn kein Antrag komme, gebe es auch kein Verfahren.

Zum 75. Jahrestag bleibt das Bundesverfassungsgericht damit eine der wichtigsten Institutionen des deutschen Rechtsstaats — hoch angesehen, stark gefordert und zunehmend im Fokus politischer Auseinandersetzungen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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