Politik

Linke warnt: Bund scheitert mit Enteignungs-Verbot

Nach dem Linke-Erfolg in Berlin drückt die Union aufs Enteignungs-Verbot – platzt der Plan ausgerechnet am Widerstand der SPD?

22.09.2026, 12:48 Uhr

Die Bundesregierung will verhindern, dass Berlin große private Mietwohnungsbestände per Landesgesetz in Gemeineigentum überführt. Hintergrund ist der neue Rückenwind für die Linke in der Hauptstadt: Nach ihrem Erfolg bei der Abgeordnetenhauswahl am Sonntag zählt die Umsetzung des Vergesellschaftungsziels zu ihren zentralen Vorhaben und dürfte auch in möglichen Koalitionsgesprächen mit Grünen und SPD eine wichtige Rolle spielen.

Bereits Anfang Juli hatten sich die Spitzen von Union und SPD darauf verständigt, per Bundesgesetz klarzustellen, dass Länder private Mietwohnungsbestände nicht durch eigene Vergesellschaftungsgesetze verstaatlichen können. Einen fertigen Gesetzentwurf gibt es bisher aber nicht. Erarbeitet werden soll dieser nun im Bundesinnenministerium.

CSU und Merz dringen auf Tempo

Die CSU verlangt ebenso wie Kanzler Friedrich Merz (CDU) eine schnelle gesetzliche Regelung. CSU-Generalsekretär Martin Huber sagte der Funke Mediengruppe, die Absprachen der schwarz-roten Koalitionsspitzen müssten zügig umgesetzt werden. Er warnte, die Pläne der Linken würden dem Wohnungsmarkt schaden, enorme Kosten auslösen und private Investitionen abschrecken. Das Vorhaben nannte er ein „sozialistisches Himmelfahrtskommando“.

Auch Merz drängt auf Eile. Aus seiner Sicht gehe es darum, internationalen Investoren klarzumachen, dass privates Eigentum in Deutschland nicht enteignet werde.

Worum es rechtlich geht

Auslöser der Debatte ist der Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aus dem Jahr 2021. Dabei geht es um die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen mit mehr als 3.000 Wohnungen pro Eigentümer gegen Entschädigung.

Juristisch ist dabei zwischen Enteignung und Vergesellschaftung zu unterscheiden. Maßgeblich ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Danach können „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ durch Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden, sofern auch die Entschädigung geregelt wird. Seit Gründung der Bundesrepublik ist dieser Artikel allerdings noch nie angewandt worden.

Kann der Bund ein solches Verbot überhaupt beschließen?

Genau das ist umstritten. Die Vergesellschaftung von Grund und Boden fällt in die konkurrierende Gesetzgebung. Der Bund kann also nur dann selbst Regeln erlassen, wenn dies zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit erforderlich ist.

Mehrere Verfassungsrechtler sehen deshalb hohe Hürden. Ein bloßes Bundesgesetz, das den Ländern lediglich die Vergesellschaftung verbietet, könnte als unzulässige reine Negativgesetzgebung gewertet und vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. Rechtlich tragfähiger wäre ein Gesetz wohl nur dann, wenn es mit einem positiven Regelungsziel verbunden wird – etwa mehr Wohnungsbau oder erleichtertem Erwerb von Wohneigentum.

Eine Änderung des Grundgesetzes wäre zwar theoretisch möglich, wird von der Koalition aber offenkundig nicht verfolgt. Dafür wäre im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die ohne Stimmen der AfD schwer erreichbar wäre.

Warum das Innenministerium den Entwurf erarbeiten soll

Obwohl Mietrecht und Wohnungspolitik eigentlich in den Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts fallen, liegt die Federführung nun beim Bundesinnenministerium. Grund ist seine Rolle als sogenanntes Verfassungsressort. Das von Stefanie Hubig geführte Justizministerium und das Bauministerium von Verena Hubertz sind in die laufenden Abstimmungen eingebunden.

Politisch ist das nicht zufällig: Während die SPD auf Bundesebene keine Vergesellschaftung von Wohnraum anstrebt, treibt sie das Thema deutlich weniger offensiv voran als CDU und CSU. Justizministerin Hubig hatte bereits Ende Juli signalisiert, ein pauschales Verbot durch den Bund sei ihrer Einschätzung nach wohl nicht ohne Weiteres möglich.

Linke wirft Union politischen Kalkül vor

Widerspruch kommt von Linken-Chef Luigi Pantisano. Er hält das Vorhaben des Bundes für rechtlich angreifbar und fordert die SPD auf, Widerstand zu leisten. Aus seiner Sicht ist es widersprüchlich, dass die Union Enteignungen für Infrastrukturprojekte wie Straßen regelmäßig mittrage, aber ausgerechnet beim Thema bezahlbarer Wohnraum eine Sonderregel gegen Berlin durchsetzen wolle.

Pantisano argumentiert zudem, dass sowohl der Volksentscheid als auch das jüngste Wahlergebnis den politischen Auftrag für eine Vergesellschaftung deutlich gemacht hätten. Dieses Votum dürfe nicht ignoriert werden, nur um die Interessen großer Wohnungskonzerne und ihrer Aktionäre zu schützen.

Was es bisher an staatlichen Eingriffen gab

Zwar hat es in Deutschland Enteignungen für konkrete öffentliche Zwecke gegeben, etwa bei Verkehrsprojekten oder zum Schutz von Kulturdenkmälern. Beispiele sind ein Enteignungsbeschluss für Schloss und Park Reinhardsbrunn in Thüringen sowie ein inzwischen wieder aufgehobener Enteignungsbeschluss im Zusammenhang mit einer Umgehungsstraße in Flensburg.

Vergesellschaftungen im Sinne des Grundgesetzes hat es dagegen bislang nicht gegeben. Auch staatliche Übernahmen wie die Rettung des Energiekonzerns Uniper oder der Rückkauf von Energienetzen in Hamburg fielen nicht unter Artikel 15, sondern beruhten auf Kapitalmaßnahmen oder Kaufverträgen.

Immobilien- und Bauwirtschaft warnen

Die Bau- und Immobilienbranche sieht die Debatte mit großer Sorge. Der Präsident des Immobilienverbandes BFW, Dirk Salewski, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Kapital fließe eher in andere europäische Metropolen als nach Berlin. Die Diskussion habe bei Investoren zu großer Zurückhaltung geführt.

Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes HDB, kritisierte die Vergesellschaftungspläne. Die Übernahme der Wohnungen gegen Entschädigung würde Milliarden kosten, ohne auch nur eine einzige zusätzliche Wohnung zu schaffen. Dieses Geld fehle dann beim dringend benötigten Neubau.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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