Seit 75 Jahren achtet das Bundesverfassungsgericht darauf, dass das Grundgesetz eingehalten wird. Wer seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt sieht, kann sich an das Gericht in Karlsruhe wenden. Zudem klärt es Konflikte zwischen staatlichen Organen und politischen Akteuren, etwa zwischen Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung. Fünf interessante Fakten über Deutschlands höchstes Gericht:
1. Das Gericht ist keinem Ministerium unterstellt
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das oberste Gericht des Landes, sondern zugleich eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Anders als andere Gerichte ist es daher keinem Ministerium untergeordnet. Wichtige organisatorische Fragen entscheiden die 16 Richterinnen und Richter selbst, die auf zwei Senate verteilt sind. An der Spitze der Verwaltung steht Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Insgesamt arbeiten rund 270 Menschen für das Gericht.
2. Die roten Roben bleiben im Gericht
Bei Urteilsverkündungen tragen die Richterinnen und Richter die bekannten roten Roben, dazu Barett und weißen Jabot. Diese Amtstracht ist zu einem festen Erkennungszeichen des Gerichts geworden. Die Gewänder sind allerdings kein persönlicher Besitz der einzelnen Richter, sondern werden innerhalb des Gerichts weitergegeben. Wenn nötig, werden sie von einer Schneiderin in Karlsruhe ausgebessert und für neue Trägerinnen oder Träger angepasst.
3. Bewusste Distanz zwischen Justiz und Politik
Das Gesetz zum Sitz des Bundesverfassungsgerichts legte 1951 fest, dass das Gericht "vorerst in Karlsruhe" angesiedelt ist. Dafür gab es vor allem praktische Gründe: Der Bundesgerichtshof befand sich bereits dort, sodass man sich Synergien etwa bei Verwaltung und Bibliothek versprach. Hinzu kommt, dass ein Drittel der Verfassungsrichter zuvor Bundesrichter sein muss, was die Nähe zum Bundesgerichtshof zusätzlich sinnvoll machte. Dass die höchsten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, folgt aber auch einer Tradition: Die Justiz soll räumlich vom politischen Machtzentrum getrennt bleiben.

4. Die erste Entscheidung betraf Baden-Württemberg
Seine erste Entscheidung traf das Bundesverfassungsgericht am 9. September 1951. Damals ordnete der Zweite Senat in einem Eilverfahren an, dass eine für den 16. September geplante Volksabstimmung über die Bildung eines Südweststaates verschoben werden müsse. Die Richter wollten zunächst die rechtliche Lage genauer prüfen. Am Ende stand der Abstimmung jedoch nichts im Weg: Sie wurde im Dezember 1951 nachgeholt und führte zur Gründung von Baden-Württemberg.
5. Nur ein kleiner Teil der Verfassungsbeschwerden ist erfolgreich
Der Großteil der Verfahren in Karlsruhe sind Verfassungsbeschwerden. Im Jahr 2025 machten sie mit 4.722 Fällen rund 96 Prozent aller Eingänge aus. Mit diesem Rechtsmittel können sich vor allem Bürgerinnen und Bürger an das Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Erfolg haben solche Beschwerden allerdings nur selten: In den vergangenen zehn Jahren lag die durchschnittliche Erfolgsquote bei lediglich 1,48 Prozent. Meist kommt das Gericht also zu dem Ergebnis, dass kein Verfassungsverstoß vorliegt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber