Die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung stößt kurz vor der vorgesehenen Kabinettsbefassung weiter auf deutliche Kritik. Änderungsbedarf sehen sowohl SPD als auch CSU. Zugleich warnen die gesetzlichen Krankenkassen davor, die Pläne auf Druck einzelner Interessengruppen abzuschwächen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert zudem tiefgreifende Strukturreformen.
Warken hatte ein Sparpaket mit Maßnahmen vorgestellt, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um rund 20 Milliarden Euro entlasten soll. Damit soll die für 2027 erwartete Finanzierungslücke von etwa 15 Milliarden Euro nicht nur geschlossen, sondern auch ein weiterer Anstieg der Zusatzbeiträge verhindert werden. Vorgesehen sind unter anderem Begrenzungen bei den Ausgaben für Arztpraxen, Kliniken und die Pharmaindustrie, aber auch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Der Gesetzentwurf soll am 29. April im Bundeskabinett beraten werden.
SPD: Versicherte dürfen nicht einseitig belastet werden
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, bemängelte im Deutschlandfunk, dass die derzeitigen Pläne vor allem zulasten der Versicherten gingen. Im parlamentarischen Verfahren wolle die SPD die einzelnen Punkte deshalb genau prüfen. Besonders kritisch sieht Miersch, dass Warken seiner Ansicht nach die Pharmaindustrie zu wenig in die Pflicht nimmt – etwa bei Herstellerrabatten für patentgeschützte Arzneimittel. Hier werde die SPD noch einmal deutlich nachlegen, kündigte er an.
Auch die Finanzierung der medizinischen Versorgung von Grundsicherungsempfängern bleibt umstritten. Nach Ansicht von Miersch gehört dieses Thema auf die politische Tagesordnung. Unterstützung bekommt er dabei von der CSU. Parteichef und bayerischer Ministerpräsident Markus Söder sagte der Augsburger Allgemeinen, es sei nicht gerecht, wenn reguläre Beitragszahler über ihre Arbeit die Krankenkosten für Bürgergeldempfänger tragen müssten. Diese Ungleichbehandlung wolle die CSU beenden.
CSU lehnt höhere Beitragsbemessungsgrenze ab
Kritisch bewertet die CSU außerdem die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro. Sie lehnt zusätzliche Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Derzeit liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro brutto im Monat. Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Krankenversicherung erhoben, darüber hinausgehende Einkommensanteile bleiben beitragsfrei.
Warken verteidigte den Vorschlag in der Rheinischen Post. Die höhere Grenze bedeute zwar für Besserverdienende zunächst eine stärkere Belastung, diese bleibe jedoch bis 2030 stabil. Ohne Reform, so argumentiert die Ministerin, müssten die Krankenkassen ihre Beiträge weiter anheben. Dann wäre die Belastung für Betroffene mit höherem Einkommen im Jahr 2030 sogar mehr als doppelt so hoch.
Scharfe Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Sie bezeichnete die Überlegung, die Hautkrebsvorsorge als Kassenleistung einzuschränken, als vollkommen falsch. Gerade bei Krebs komme es auf eine frühe Diagnose an, Prävention müsse deshalb ausgebaut statt zurückgefahren werden.
Krankenkassen warnen vor Aufweichung der Reform
Der GKV-Spitzenverband mahnte, die Reform nicht im Gesetzgebungsverfahren unter dem Einfluss von Ärzteverbänden, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen zu verwässern. Verbandschef Oliver Blatt sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, es sei nicht nachvollziehbar, dass verschiedene Lobbygruppen nun dramatische Szenarien zeichneten und sogar mit einer schlechteren Versorgung für Patienten drohten, nur um ihren eigenen Beitrag zur Reform möglichst gering zu halten.
Entscheidend sei nun, so Blatt, zu verhindern, dass sich die finanziellen Lasten am Ende doch wieder auf die Versicherten verlagern.
Auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), sieht überhöhte Ausgaben im System – insbesondere bei Arzneimitteln sowie in der ambulanten und stationären Versorgung. Es sei verständlich, dass Interessenvertreter ihre Positionen lautstark verträten. Dennoch halte der vzbv viele Vorschläge zur Dämpfung der Kosten für sinnvoll – sofern sie nicht zu höheren Belastungen der Patientinnen und Patienten führten.
Patientenschützer dringt auf strukturelle Veränderungen
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, warnte davor, bloß Leistungen zu kürzen, ohne zugleich die Strukturen im Gesundheitswesen zu reformieren. Andernfalls drohten Einschränkungen bei der Versorgung und längere Wartezeiten.
Als Beispiel nannte er die geplante verpflichtende Einholung einer Zweitmeinung, etwa vor Gelenkoperationen. Zwar machten Patienten mit Zweitmeinungen grundsätzlich gute Erfahrungen. Wenn dieses Verfahren jedoch bundesweit verpflichtend werde, könne es schnell an seine Grenzen stoßen, weil es schlicht zu wenige zugelassene Stellen dafür gebe.
Brysch fordert deshalb Reformen, die sich konsequent an der Qualität der Patientenversorgung orientieren. Als mögliches Instrument nannte er eine Bonus-Malus-Vergütung. Gute Leistungen müssten belohnt, schlechte dagegen dürften nicht weiter in gleichem Maße bezahlt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion