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Gericht bestätigt Genehmigung für Gasbohrungen vor Borkum – DUH scheitert mit Klage

Darf der Energiekonzern One-Dyas in der Nordsee vor Borkum unter deutschem Staatsgebiet nach Erdgas bohren? Darum gibt es seit Jahren Streit – nun hat ein niedersächsisches Gericht entschieden.

21.04.2026, 17:32 Uhr

Nach jahrelangem Streit gibt es zumindest für die deutsche Seite des umstrittenen Gasprojekts vor Borkum vorerst Klarheit: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Gasförderung in der Nordsee abgewiesen. Damit bleibt die vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 erteilte Genehmigung für das Energieunternehmen One-Dyas zunächst bestehen.

Die DUH hatte die bergrechtliche Erlaubnis aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten. Es geht um ein grenzüberschreitendes Erdgasfeld rund 20 Kilometer vor der Insel Borkum, das teils auf niederländischem und teils auf deutschem Staatsgebiet liegt. Das Vorhaben ist seit Jahren hochumstritten.

Streit um Umweltprüfung und deutsche Standards

Im Verfahren warf die DUH dem LBEG unter anderem vor, die Auswirkungen der Gasförderung auf deutsches Hoheitsgebiet nicht ausreichend nach deutschem Umweltrecht geprüft zu haben. Konkret verwies der Verband auf möglichen Bohrlärm, der Schweinswale stören könne, sowie auf Produktionswasser der Plattform, das Schwermetalle wie Quecksilber enthalten könne.

Nach Auffassung der Kläger gelten im niederländischen Recht teils weniger strenge Vorgaben als in Deutschland – etwa beim Lärmschutz für Schweinswale oder bei Grenzwerten für Schwermetalle. Das LBEG widersprach dem vor Gericht. Ein Justiziar der Behörde betonte, man habe die Auswirkungen auf deutsches Hoheitsgebiet geprüft. Diese seien jedoch nicht so gravierend gewesen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.

Dieser Einschätzung folgte der Senat. Nach Angaben des OVG besteht zwar grundsätzlich das Risiko von Absenkungen des Meeresbodens und auch von Erdbeben infolge der Erdgasförderung. Der Meeresnaturschutz und Schutzgebiete würden dadurch aber nicht maßgeblich beeinträchtigt.

LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier wertete das Urteil als Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung und der Arbeit im Planfeststellungsverfahren. Die geltenden strengen Sicherheits- und Umweltstandards hätten dabei hohe Priorität gehabt und würden dies auch weiter haben, erklärte er.

Deutsche Genehmigung bleibt zentral

Die Entscheidung ist von besonderer Bedeutung, weil die deutsche Genehmigung Voraussetzung dafür ist, Gas wie von One-Dyas geplant grenzüberschreitend aus dem Feld zu fördern. Das LBEG hatte dem Unternehmen eine auf 18 Jahre befristete Erlaubnis für Bohrungen und Förderung unter dem deutschen Meeresboden erteilt.

Seit März 2025 bohrt One-Dyas bereits auf niederländischer Seite nach Gas. Auf deutscher Seite ist dies nach Angaben eines LBEG-Sprechers bislang noch nicht geschehen.

Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung kann jedoch binnen eines Monats nach dem Urteil Beschwerde eingelegt werden.

Weitere Klagen angekündigt

Die Deutsche Umwelthilfe kündigte nach dem Urteil an, ihren Widerstand gegen die Gasförderung auf See fortzusetzen. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte, die Entscheidung zeige aus Sicht des Verbands, dass ein lückenloses gesetzliches Verbot von Öl- und Gasbohrungen in und unter Meeresschutzgebieten nötig sei.

Die Organisation will deshalb ihre Klagen in den Niederlanden weiterverfolgen. Auch dort ist noch ein Gerichtsverfahren zu dem Projekt anhängig. Zudem soll Anfang Mai vor dem OVG Lüneburg noch eine weitere Klage der Stadt Borkum verhandelt werden.

Konflikt um Wattenmeer, Klima und Versorgungssicherheit

Umweltschutzverbände sowie Insulaner in Deutschland und den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten Schäden für das benachbarte Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und sehen Klimaschutzziele gefährdet.

Befürworter argumentieren dagegen, dass zusätzliches heimisches Gas die Energiesicherheit stärken könne. One-Dyas plant, dass die Plattform im Regelbetrieb rund zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr fördern soll. Nach Unternehmensangaben könnte dieser Zustand voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erreicht werden – noch vor Beginn des Winters. Das entspräche etwa 2,5 Prozent des deutschen Gasbedarfs.

Das Unternehmen blickt zudem auf weitere Felder in der Umgebung. Das Gesamtvolumen des sogenannten GEMS-Gebiets wird auf etwa 50 Milliarden Kubikmeter geschätzt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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