Christopher Street Day in Berlin abgebrochen
Der Christopher Street Day in Berlin ist am Samstagabend vorzeitig beendet worden. Nach Angaben der Polizei fuhr am Rand der Großveranstaltung im Bereich des Tiergartens nahe dem Potsdamer Platz ein Fahrzeug in eine Menschenmenge. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Nach Polizeiangaben befindet sich inzwischen niemand mehr in Lebensgefahr. Als mutmaßlichen Täter nennen die Behörden den 21-jährigen Abdul B.
Was bisher bekannt ist
- Hunderttausende Menschen feierten am Samstag in Berlin den Christopher Street Day.
- Gegen 22 Uhr wurde die Veranstaltung abrupt abgebrochen.
- Der Vorfall ereignete sich am Ahornsteig parallel zur Lennéstraße, unweit des Potsdamer Platzes.
- Nach Angaben von Polizeisprecher Florian Nath erfasste ein weißer Kastenwagen mehrere Menschen und prallte anschließend gegen einen Baum.
- Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nannte Abdul B. als mutmaßlichen Täter.
- Die Polizei veröffentlichte bereits am Sonntagmorgen ein Fahndungsfoto des 21-Jährigen.
- Nach Angaben der Behörden wurde Abdul B. am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet.
- Laut Polizei wurde der Tatverdächtige am Sonntag gegen 18 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau lokalisiert.
- Demnach lief er mit einer Stichwaffe auf Einsatzkräfte zu. Spezialkräfte schossen auf ihn. Trotz sofortiger Reanimationsmaßnahmen der Berliner Feuerwehr starb er noch am Einsatzort.
- Abdul B. wurde als schlank und etwa 1,90 Meter groß beschrieben.
- Nach dpa-Informationen hatte er Familie in Berlin und war im Mai 2026 aus dem Jugendarrest entlassen worden.
- Laut Dobrindt wurde der Verdächtige 2005 geboren, war deutscher Staatsbürger und hatte einen libanesischen Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurde Abdul B. in Berlin geboren und wuchs dort auf.
- Dobrindt sagte, der Verdächtige sei in der Vergangenheit bereits auffällig geworden und habe ein „hohes Maß von Straftaten“ gezeigt.
- Eine Frau erlitt tödliche Verletzungen und starb am Tatort.
- Dobrindt sprach von 29 teils schwer Verletzten. Nach Polizeiangaben befand sich am Sonntag niemand mehr in einem kritischen, lebensbedrohlichen Zustand.
- Dobrindt berichtete außerdem, der Täter habe nach der Fahrt mit einer Stichwaffe, mutmaßlich einer Machete, weitere Menschen verletzt.
- Nach Einschätzung des Bundesinnenministers deutet alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Der mutmaßliche Täter habe sich demnach radikalisiert und werde der islamistischen Szene zugerechnet.
- Im vergangenen Jahr soll Abdul B. laut Berliner Generalstaatsanwaltschaft mehrfach versucht haben, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Demnach wollte er zunächst erfolglos über die Türkei nach Mauretanien ausreisen. Später soll er über die Türkei in den Libanon gereist sein, um von dort nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen.
- Am 24. Juli 2025 wurde er den Angaben zufolge im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen. Ein Militärgericht soll ihn zu drei Monaten Haft verurteilt haben.
- Nach seiner Entlassung kehrte Abdul B. laut Generalstaatsanwaltschaft am 17. November 2025 nach Deutschland zurück und wurde noch am Flughafen BER erneut festgenommen.
- Er saß anschließend monatelang in Untersuchungshaft in Deutschland.
- Im Mai 2026 verurteilte ihn laut Generalstaatsanwaltschaft ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
- Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft geschah dies mit dem Hinweis, Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar.
- Die Verurteilung ist nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nicht rechtskräftig, weil die Behörde Berufung eingelegt hat. Sie hatte demnach eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe und die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt.
- In dem Verfahren soll sich Abdul B. nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft überwiegend geständig gezeigt und sich vom IS distanziert haben.
- Anfang Juli durchsuchten Ermittler laut Generalstaatsanwaltschaft die Wohnung von Abdul B. in Berlin-Schöneberg wegen eines Anfangsverdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz. Gefunden worden sei lediglich eine Spielzeugwaffe.
- Bereits 2024 soll Abdul B. laut Behörde verbotene IS-Propaganda auf seinem Instagram-Account veröffentlicht haben.
- Schon 2022 war er nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt worden.
- Das Gebiet rund um den Tatort wurde großräumig abgesperrt. In der Nacht suchte die Polizei den Tiergarten auch mit Wärmebildkameras ab.
- Bei den Ermittlungen wurden nach Angaben des Bundesinnenministers Mobiltelefone sichergestellt, die nun ausgewertet werden.
Was noch unklar ist
- Der genaue Ablauf des Geschehens ist weiterhin nicht vollständig geklärt.
- Offen ist insbesondere, ob Abdul B. tatsächlich selbst den weißen Van gesteuert hat.
- Unklar bleibt auch, wem der weiße Van gehört. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft handelt es sich um ein gemietetes Fahrzeug.
- Die Ermittler gehen weiter Hinweisen nach, dass es nach der Fahrt eine zweite Tatphase mit einer Stichwaffe gegeben haben könnte. Nach Angaben des Innenministers wurden dabei weitere Menschen verletzt.
- Ebenfalls offen ist, ob ein Einzeltäter oder mehrere Beteiligte für die Tat verantwortlich sind. Zeugen machten dazu unterschiedliche Angaben. Ein Polizeisprecher sagte am Sonntagabend allerdings, dass derzeit nicht nach weiteren Verdächtigen gesucht werde.
- Die konkrete Motivlage ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar deutet nach Einschätzung des Bundesinnenministers vieles auf einen islamistischen Terroranschlag hin, der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einordnung und der Tat ist aber weiter Gegenstand der Ermittlungen.
- Unklar blieb zunächst auch, wie oft die eingesetzten Spezialkräfte in Spandau auf den Verdächtigen schossen.
- Zur Identität der getöteten Frau sowie zu den Verletzten liegen bisher keine weiteren gesicherten Informationen vor.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Redaktion
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber