Gericht setzt Münchner Mindestpreise für Fahrdienste vorläufig außer Kraft
Das Verwaltungsgericht München hat die von der Stadt eingeführten Mindestpreise für Mietwagen- und Fahrdienstanbieter wie Uber vorerst gestoppt. In fünf Eilbeschlüssen gab das Gericht den Anträgen mehrerer Unternehmen statt. Damit müssen sie sich zunächst nicht an die per Allgemeinverfügung festgelegten Preisuntergrenzen halten. Eine endgültige Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die seit Juli geltende Regelung sah vor, dass sich die Preise der Fahrdienste am Münchner Taxitarif orientieren. Dieser liegt derzeit bei 5,90 Euro Grundpreis plus 2,70 Euro pro gefahrenem Kilometer. Das galt auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet hinaus. Zuvor lagen die Preise der Fahrdienstanbieter im Durchschnitt rund 40 Prozent unter dem Niveau der Taxis.
Gericht hält Verfügung wohl insgesamt für rechtswidrig
Nach Auffassung des Gerichts spricht im Eilverfahren vieles dafür, dass die Allgemeinverfügung insgesamt rechtswidrig ist. Die Stadt habe die Vorgaben auch für Bereiche außerhalb ihres Zuständigkeitsgebiets erlassen. Weil sich dieser rechtswidrige Teil nach Einschätzung der Kammer nicht vom Rest trennen lässt, sei die gesamte Regelung voraussichtlich unwirksam.
Betroffen waren nicht nur Fahrten, die aus München herausführen, sondern auch solche, die in die Stadt hineinführen.
Hintergrund: Vorwürfe zu Mindestlohn und Sozialvorschriften
Auslöser für die strengere Regulierung waren frühere Erkenntnisse des Hauptzollamts München. Nach Angaben des Gerichts sollen Anbieter fast flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben verstoßen haben. Auch das Mindestlohngesetz sei demnach regelmäßig missachtet worden.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer hatten deshalb demonstriert und einen faireren Wettbewerb sowie verbindliche Mindestpreise gefordert.
Unterschiedliche Reaktionen aus der Branche
Der Bundesverband wirfahren, der Interessen von Taxi- und Mietwagenplattformen vertritt, begrüßte die Entscheidung. Der Verband sieht sich in seiner Kritik bestätigt, dass Kommunen ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie Mindestpreise auch für Fahrten außerhalb des eigenen Stadtgebiets festlegen. Zugleich kritisierte wirfahren Mindestpreise grundsätzlich: Sie sorgten für erhebliche Rechtsunsicherheit, gefährdeten Arbeitsplätze und unternehmerische Existenzen in der Mietwagenbranche und belasteten zudem Bürgerinnen und Bürger. Die Stadt München solle wieder Gespräche über andere Lösungen für den städtischen Verkehr aufnehmen, statt in den Markt einzugreifen.
Auch Uber sieht sich durch die Eilbeschlüsse bestätigt. Das Unternehmen erklärte, Mindestpreisregelungen seien rechtlich nicht haltbar, und forderte die Stadt auf, die Allgemeinverfügung vollständig zurückzunehmen.
Der Fahrdienstvermittler Bolt sprach dagegen von deutlichen Folgen der Neuregelung für den Markt. Nach Unternehmensangaben brach die Nachfrage im ersten Monat nach Einführung der Mindestpreise um 44 Prozent ein. Innerhalb weniger Wochen sei damit beinahe ein ganzes Jahr Marktwachstum ausgelöscht worden. Rund 40.000 Fahrten hätten in dieser Zeit gar nicht mehr stattgefunden, weil viele Menschen wegen der höheren Preise auf das Angebot verzichtet hätten.
Stadt und Marktbeobachter bewerten Auswirkungen unterschiedlich
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt hatte die Einhaltung der Vorgaben nach eigenen Angaben stichprobenartig überprüft, äußerte sich wegen der laufenden Verfahren aber nicht zu den Ergebnissen.
Aus dem Referat hieß es zugleich, Taxiunternehmen hätten der Stadt mitgeteilt, die Auswirkungen der Mindestpreise seien für das Gewerbe zumindest leicht spürbar gewesen.
Nach Beobachtungen des Taxi-Vermittlers Freenow sollen sich rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht an den gesetzlichen Mindestpreis gehalten und diesen rechtswidrig unterschritten haben. Dabei gebe es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Zugleich sprach Freenow von einem klar positiven Effekt für das klassische Taxigewerbe.
Auch in anderen Städten gibt es juristische Auseinandersetzungen um Vorgaben für Fahrdienste: In Köln und Leipzig wurden ähnliche Beschränkungen bereits ebenfalls vor Gericht angegriffen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber