Gemeinderatswahl in Karlstein muss wiederholt werden
In Karlstein am Main im Landkreis Aschaffenburg muss die Gemeinderatswahl erneut stattfinden. Grund ist ein Verstoß gegen das Prinzip der geheimen Wahl.
Wie das Landratsamt Aschaffenburg nach einer Prüfung der Wahlunterlagen und Protokolle mitteilte, wurden die Bewerber der Wählergruppe „Freie Wählergemeinschaft Karlstein e.V.“ (FWK) bei ihrer Nominierungsversammlung nicht geheim, sondern per Handzeichen bestimmt. Das sei mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar.
Nach Angaben der Behörde ist deshalb eine Nachwahl vorgeschrieben. Das Landratsamt müsse das Ergebnis der Gemeinderatswahl vom 8. März aufheben.
Neuer Wahltermin wohl erst im Herbst
Am Montag seien die vorgesehenen Fraktionsvorsitzenden über den Schritt informiert worden. Außerdem wurde die Gemeindeverwaltung um eine Stellungnahme gebeten.
Sobald der Bescheid zur Aufhebung der Wahl offiziell erlassen wurde und rechtskräftig ist, gilt der Gemeinderat als aufgelöst. Danach kann das Landratsamt einen neuen Termin festsetzen. Mit einer Wiederholungswahl wird frühestens im Herbst gerechnet, voraussichtlich zwischen Ende September und Anfang Oktober.
Teilnehmen dürfen dann nur jene Parteien und Wählergruppen, die bereits bei der ursprünglichen Wahl ihre Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht hatten. Die FWK, deren Wahlvorschlag fehlerhaft war, darf bei der Nachwahl nicht mehr antreten.
Bürgermeister übernimmt vorübergehend mehr Aufgaben
Bis die Aufhebung der Wahl rechtskräftig ist, kann der im März gewählte Gemeinderat nach Angaben des Landratsamts weiterhin Beschlüsse fassen. Diese behalten auch nach einer späteren Auflösung ihre Gültigkeit.
Für die Zeit zwischen der rechtskräftigen Aufhebung und der Neuwahl wird es in Karlstein jedoch keinen Gemeinderat geben. In dieser Phase erhält der Bürgermeister weitergehende Befugnisse und führt die Geschäfte der Gemeinde eigenständig.
Nach dem amtlichen Endergebnis hatte die FWK bei der Kommunalwahl 2 von 20 Sitzen im Gemeinderat erreicht. In Karlstein waren rund 6.300 Menschen wahlberechtigt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion