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Tödliche Kollision auf dem Bodensee: Motorbootfahrer könnte wegen Mordverdachts vor Gericht kommen

Ein Segelboot wird gerammt, eine Frau aus Bayern stirbt. Der Fahrer eines Motorbootes steht vor Gericht. Seine Erklärungen führen zu einer Wende in dem Prozess.

21.04.2026, 17:15 Uhr

Nach dem tödlichen Unglück einer Seglerin aus Bayern auf dem Bodensee könnte sich ein Motorbootlenker nun in einem Mordverfahren verantworten müssen. Der 26 Jahre alte Österreicher war zunächst wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Eine Richterin in Feldkirch kam jedoch zu dem Schluss, dass der Vorwurf geändert werden sollte, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte.

Im Oktober war das Motorboot vor der österreichischen Gemeinde Fußach mit einem Segelboot zusammengestoßen und hatte dieses zerstört. Dabei erlitt eine 57-jährige Frau aus dem Landkreis Günzburg tödliche Verletzungen. Ihr Mann konnte sich retten, indem er ins Wasser sprang.

Zu Beginn des Verfahrens vor dem Landesgericht Feldkirch stand noch der Verdacht der fahrlässigen Tötung im Raum. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft und eines Sachverständigen war das Motorboot mit rund 60 Stundenkilometern unterwegs und damit etwa 20 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt. Zudem soll der Beschuldigte seine Umgebung nicht ausreichend beobachtet haben.

Wendepunkt im Verfahren

Der Angeklagte bestritt dies jedoch. Er sagte aus, das Tempolimit eingehalten zu haben und das Segelboot trotz Blicks nach vorn nicht bemerkt zu haben.

Gerade diese Aussage führte nach Medienberichten zur entscheidenden Wende: Wenn der Mann tatsächlich über mehrere Minuten direkt auf das andere Boot zugefahren sei, ohne zu reagieren, spreche das nicht mehr für bloße Fahrlässigkeit, sondern für vorsätzliches Handeln, so die Richterin.

Sie erklärte sich deshalb für nicht zuständig und ordnete an, dass der Fall vor einem Geschworenengericht weiterverhandelt werden soll – wegen des Verdachts auf bedingt vorsätzlichen Mord. Von bedingtem Vorsatz spricht man, wenn jemand den tödlichen Ausgang für möglich hält und ihn in Kauf nimmt, auch ohne ihn ausdrücklich geplant zu haben.

Der Beschuldigte kann gegen die Entscheidung der Richterin noch Rechtsmittel einlegen. Sollte es tatsächlich zu einem Mordprozess kommen, drohen ihm im Fall einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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