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Geldstrafe für Bergführer nach tödlichem Unfall auf Tour zur Zugspitze

Es hätte eine fröhliche Familienwanderung auf die Zugspitze werden sollen - und endete in einer Tragödie. Im August 2025 stürzte ein Elternpaar vor den Augen seiner Kinder einen Wasserfall hinunter.

20.04.2026, 11:48 Uhr

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat einen 58 Jahre alten Bergführer wegen des tödlichen Absturzes einer Teilnehmerin zu 150 Tagessätzen verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts überschritt er bei der Bergtour im August 2025 seine fachlichen Grenzen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm fahrlässige Tötung vorgeworfen. Über den Fall hatte zunächst die Ludwigshafener Zeitung Rheinpfalz berichtet.

Die aus Speyer stammende Familie wollte mit Vater, Mutter und zwei Kindern die Zugspitze über das Reintal erreichen – die einfachste, aber zugleich längste Route. Dafür schloss sie sich einer Gruppe an, die von dem Bergführer geleitet wurde. Während der Tour stellte der Guide den Teilnehmern ein natürliches Wasserbecken, eine sogenannte Gumpe, als eine Art "Whirlpool" bei nur vier Grad Wassertemperatur vor.

Ehemann stürzte bei Rettungsversuch mit ab

Mehrere Mitglieder der Gruppe gingen nacheinander in das eiskalte Wasser, die spätere Verunglückte sogar zweimal. Beim zweiten Mal verlor sie jedoch den Halt, wurde von einer starken Strömung erfasst und über den Ablauf der Gumpe einen Wasserfall hinuntergerissen. Dabei stürzte sie über mehr als acht Meter tiefe Felsen ab.

Ihr Mann versuchte noch, sie zu retten, stürzte dabei jedoch ebenfalls mit in die Tiefe. Zu den Zeugen des Geschehens gehörten auch die beiden Kinder des Paares. Die Frau erlag am Abend im Krankenhaus ihren Verletzungen, ihr Ehemann überlebte schwer verletzt.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Bergführer seine Gäste nicht zu dem Bad in der Gumpe verleiten dürfen. Zwar sei er als Bergführer ausgebildet gewesen, jedoch nicht als Canyoning-Guide für Situationen in gefährlichem Wildwasser. Zunächst war gegen ihn ein Strafbefehl erlassen worden. Zum Prozess kam es, weil er diesen nicht akzeptierte.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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