Berufungsverfahren läuft in Schweinfurt weiter
Vor dem Landgericht Schweinfurt wird im Berufungsverfahren gegen einen 38 Jahre alten Mann aus Karlsruhe weiter über eine Störaktion rund um die Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld verhandelt. Der Angeklagte war vom Amtsgericht Schweinfurt im September wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden und legte dagegen Rechtsmittel ein.
Anders als zunächst erwartet fiel am ersten Verhandlungstag noch kein Urteil. Nach Gerichtsangaben fehlten Zeugen, deshalb wurde ein Fortsetzungstermin auf 11. Mai angesetzt.
Angeklagter sieht keine Schuld bei sich
Zu Beginn des Verfahrens machte der 38-Jährige deutlich, dass er sich keiner Schuld bewusst sei. Mit Verweis auf eine von ihm nicht näher benannte Umfrage sagte er, eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg in Deutschland. Die weitere „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen müsse deshalb schnell beendet werden. Vor Gericht fragte er: „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“
Nach eigenen Angaben wollte der studierte Chemiker mit seiner Aktion die Sprengung der Kühltürme im Sommer 2024 zumindest verzögern und zugleich ein Zeichen gegen den Atomausstieg setzen.
Die Vorsitzende Richterin hielt ihm entgegen, dass auch eine mögliche Mehrheit gegen den Atomausstieg nicht dazu berechtige, fremdes Hausrecht zu verletzen.
Vorwurf: Hausfriedensbruch
Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, insgesamt also 4.000 Euro. Die Verteidigung strebt im Berufungsverfahren einen Freispruch an.
Der in Pforzheim geborene 38-Jährige erklärte, bislang nicht vorbestraft zu sein. „Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin“, sagte er. Derzeit lebe er nach eigenen Angaben von Ersparnissen. Zugleich verwies er auf andere Protestformen, etwa von Klimaaktivisten, die aus seiner Sicht teils deutlich radikaler vorgingen und teilweise Wiederholungstäter seien.
Aktion verzögerte Sprengung
Obwohl das Landratsamt Schweinfurt per Allgemeinverfügung untersagt hatte, den späteren Sperrbereich zu betreten, begab sich der Mann nach eigenen Angaben bereits in der Nacht vor der Sprengung in das Gebiet.
Am 16. August 2024 kletterte er dort gegen 17.30 Uhr auf einen Strommast innerhalb des Sperrbereichs. Nach den bisherigen Feststellungen musste der Aktivist zunächst aus etwa acht Metern Höhe und anschließend aus der Gefahrenzone geholt werden. Dadurch verzögerte sich die Sprengung der Kühltürme um knapp eineinhalb Stunden.
Zusätzlich läuft ein Zivilverfahren
Unabhängig vom Strafprozess ist in Schweinfurt auch eine Zivilklage gegen den Mann anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt nach eigenen Angaben rund 7.000 Euro Schadenersatz. Außerdem soll der 38-Jährige eine Unterlassungserklärung abgeben, mit der er sich verpflichtet, vergleichbare Störaktionen künftig zu unterlassen.
Der Streitwert wurde laut Landgericht auf 12.000 Euro festgesetzt. Ein Termin für das Zivilverfahren steht bislang nicht fest.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion