Berufungsverfahren läuft in Schweinfurt
Vor dem Landgericht Schweinfurt wird seit Mittwoch im Berufungsverfahren gegen einen 38 Jahre alten Mann aus Karlsruhe verhandelt. Er war wegen einer Störung im Zusammenhang mit der Sprengung der Kühltürme des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld verurteilt worden. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt aus dem vergangenen September hatte seine Verteidigung Rechtsmittel eingelegt.
Der 38-Jährige machte zu Beginn des Verfahrens deutlich, dass er sich keiner Schuld bewusst ist. Mit Verweis auf eine von ihm nicht näher benannte Umfrage sagte er, eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg in Deutschland. Die „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen müsse deshalb so schnell wie möglich beendet werden. Vor Gericht fragte er: „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“
Vorwurf: Hausfriedensbruch
Dem Mann wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Sein Anwalt erklärte, Ziel der Berufung sei ein Freispruch. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Angeklagten im vergangenen September zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, insgesamt also 4.000 Euro.
Nach eigenen Angaben ist der 38-Jährige bislang nicht vorbestraft. „Es ist das erste Mal, dass ich straffällig geworden bin“, sagte er vor Gericht. Derzeit lebe er von Ersparnissen. Zugleich verwies er auf Protestformen etwa von Klimaaktivisten, die aus seiner Sicht deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.
Aktion verzögerte Sprengung
Der Mann aus Baden-Württemberg war am 16. August 2024 kurz vor der Sprengung auf einen Strommast geklettert, der sich innerhalb eines zuvor festgelegten Sperrgebiets befand. Nach den bisherigen Feststellungen verzögerte sich die geplante Aktion dadurch um etwa eineinhalb Stunden.
Bereits vor dem Amtsgericht hatte der in Pforzheim geborene 38-Jährige erklärt, mit dem friedlichen Protest ein Zeichen gegen den gesetzlich beschlossenen Atomausstieg setzen zu wollen. Das Berufungsverfahren könnte noch am Mittwoch abgeschlossen werden.
Zusätzlich läuft ein Zivilverfahren
Unabhängig vom Strafprozess ist in Schweinfurt auch eine Zivilklage gegen den Mann anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra verlangt nach eigenen Angaben rund 7.000 Euro Schadenersatz. Zudem soll der 38-Jährige eine Unterlassungserklärung abgeben, mit der er sich verpflichtet, ähnliche Störaktionen künftig zu unterlassen. Der Streitwert wurde laut Landgericht auf 12.000 Euro festgesetzt. Ein Termin für das Zivilverfahren steht bislang noch nicht fest.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion