Der WWF spricht sich dafür aus, dass Vermieter und Gebäudeeigentümer künftige Mehrkosten durch fossile Heizsysteme vollständig tragen. Das geht aus einem Positionspapier der Umweltorganisation hervor, das der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Nach Ansicht von Viviane Raddatz, Klimaexpertin des WWF Deutschland, können selbstnutzende Eigentümer steigende Ausgaben vermeiden, wenn sie sich für eine klimafreundliche und sparsame Heizung entscheiden. Mieterinnen und Mieter hingegen liefen Gefahr, durch solche Entscheidungen mit hohen Kosten belastet zu werden. Wer sich für fossile Heizungen entscheide, solle deshalb auch die Folgen tragen.
Hintergrund: Reform des Heizungsgesetzes
Auslöser der Forderung ist die von der schwarz-roten Koalition angestrebte Reform des Heizungsgesetzes. Diese soll den Einsatz von Öl- und Gasheizungen wieder erleichtern. Noch offen ist jedoch, wie Mieter vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden sollen, etwa durch den weiter steigenden CO2-Preis.
Welche Kosten der WWF bei Vermietern sieht
Der WWF verlangt, dass Vermieter sowohl bei neu eingebauten Heizungen als auch bei bereits bestehenden Anlagen sämtliche Zusatzkosten übernehmen. Dazu zählen:
- Kosten aus dem nationalen oder europäischen CO2-Preis
- Mehrkosten durch Beimischungs- und Beschaffungspflichten für Biobrennstoffe
- Belastungen durch voraussichtlich steigende Netzentgelte im Gasnetz
Nach den Plänen von Union und SPD sollen Eigentümer auch künftig neue Öl- und Gasheizungen in Wohngebäuden installieren dürfen. Die bisherige allgemeine Vorgabe, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, soll wegfallen. Gleichzeitig ist vorgesehen, dass neue Öl- und Gasheizungen ab Januar 2029 schrittweise einen höheren Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen müssen.
Orientierung an Vorschlägen von Mieterbund und Verbraucherzentrale
Als mögliches Vorbild nennt der WWF die Konzepte von Deutschem Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband. Beide Organisationen hatten einen relativen Heizkostendeckel vorgeschlagen. Demnach sollte sich die Obergrenze an den Kosten der günstigsten Heizlösung orientieren – also an den Energiekosten einer effizienten Wärmepumpe. Alles, was darüber hinausgeht, müssten die Vermieter bezahlen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion