Im Prozess gegen Christina Block hat die leitende Ermittlerin der Hamburger Polizei von ihrem ersten Gespräch mit der Unternehmerin nach der Silvesternacht 2023/24 berichtet. Im Gericht sagte die Beamtin aus, Block habe am 3. Januar erklärt: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung.“ Die Polizistin schilderte, sie habe die Aussage unmittelbar nach dem Verlassen von Blocks Wohnhaus in ihrem Notizbuch festgehalten, weil sie ihr besonders bedeutsam erschienen sei.
Christina Block wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und ihre 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort ihres Ex-Mannes nach Deutschland bringen zu lassen. Die Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block weist die Vorwürfe zurück.
Langer Streit um das Sorgerecht
Dem Verfahren ging ein jahrelanger Konflikt um das Sorgerecht voraus. Nach einem Wochenendbesuch im August 2021 hatte der Vater Stephan Hensel die beiden jüngeren Kinder nicht wie abgesprochen zur Mutter zurückgebracht, sondern in Dänemark bei sich behalten. Er erhob damals Gewaltvorwürfe gegen seine frühere Ehefrau, die diese bestreitet. Block wiederum wirft Hensel vor, die Kinder beeinflusst zu haben. Nach ihren Angaben besteht seit Jahren kein Kontakt mehr zu den beiden.
Die Zeugin sagte weiter, die Polizei habe am 3. Januar 2024 durch Medienberichte erfahren, dass Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei. Daraufhin seien Polizeikräfte gemeinsam mit dem Jugendamt zu ihrem Haus gefahren. In dem Gespräch habe sie Block mitgeteilt, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet worden sei.
Nach Angaben der Ermittlerin fiel in diesem Zusammenhang auch die von ihr zitierte Äußerung über „Rückführung“ und „Entführung“. Blocks Verteidiger Ingo Bott stellte die Verwertbarkeit dieser Aussage jedoch infrage. Seine Mandantin sei zuvor nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
Mehrere Verteidiger hatten seit Prozessbeginn argumentiert, der Vorwurf der Kindesentziehung greife aus ihrer Sicht zu kurz. Ihre Mandanten hätten davon ausgehen dürfen, dass nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zum damaligen Zeitpunkt bei der Mutter gelegen habe.
Deutsche Entscheidung, dänische Ablehnung
Das Oberlandesgericht Hamburg hatte bereits im Herbst 2021 entschieden, dass die beiden Kinder zur Mutter zurückkehren müssten, und ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Die dänischen Behörden kamen zwar ebenfalls zu dem Schluss, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht worden waren. Eine Rückführung gegen den erklärten Willen der Kinder lehnten sie jedoch ab.
Nach Darstellung der Anklage brachten Mitarbeiter der israelischen Sicherheitsfirma die beiden Kinder am Neujahrstag 2024 zunächst auf einen Bauernhof in Baden-Württemberg. Von dort soll Christina Block sie nach Hamburg geholt haben. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht dann, dass die Kinder wieder zum Vater zurückkehren müssen.
Die Ermittlerin schilderte auch das erste Wiedersehen von Stephan Hensel, dessen neuer Ehefrau und den beiden Kindern nach der gewaltsamen Rückholung. Alle hätten sich umarmt und ununterbrochen geweint.
Bei der Befragung durch die Verteidigung ging es außerdem um die Wortwahl der Kinder in verschiedenen Vernehmungen. Die Zeugin erinnerte sich, dass sie bei einer ersten Anhörung noch von „Mama“ gesprochen hätten, später dann nur noch von „Christina“.
Weitere Aussagen aus Israel womöglich per Video
Neben Christina Block sitzen sechs weitere Mitangeklagte auf der Anklagebank, darunter auch ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Alle weisen ein Fehlverhalten zurück. Lediglich ein Israeli hat seine Beteiligung an der Aktion eingeräumt, jedoch erklärt, er habe sich damals als Helfer verstanden.
Nach Gerichtsangaben konnten wichtige Vernehmungen weiterer Beschuldigter aus Israel in den vergangenen Wochen wegen des Kriegs mit dem Iran nicht in Hamburg stattfinden. Falls sich die Lage auch in der kommenden Woche nicht ändere, sollen die Aussagen per Video erfolgen, kündigte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt an. Vier Israelis hatten für ihre Aussagen sicheres Geleit erhalten. Gegen sie könnte später ebenfalls Anklage erhoben werden.
Die Aussage der leitenden Ermittlerin soll am Dienstag fortgesetzt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion