Im Prozess gegen Christina Block hat die leitende Ermittlerin der Hamburger Polizei von ihrem ersten Gespräch mit der Unternehmerin nach der Silvesternacht 2023/24 berichtet. Im Gericht sagte die Beamtin aus, Block habe am 3. Januar erklärt: „Ich mache eine Rückführung, er macht eine Entführung.“ Die Ermittlerin habe diese Aussage als so bedeutsam eingeschätzt, dass sie sie direkt nach dem Verlassen von Blocks Wohnhaus in ihrem Notizbuch festhielt.
Christina Block wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals zehnjährigen Sohn und ihre 13 Jahre alte Tochter aus dem Umfeld ihres Ex-Mannes nach Deutschland bringen zu lassen. Die Tochter des Block-House-Gründers Eugen Block weist die Vorwürfe zurück.
Hintergrund des Sorgerechtsstreits
Dem Verfahren geht ein jahrelanger Konflikt um das Sorgerecht voraus. Auslöser war, dass der Vater Stephan Hensel die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart zur Mutter zurückbrachte, sondern in Dänemark bei sich behielt. Er hatte seiner Ex-Frau Gewalt vorgeworfen, was diese bestreitet. Block wiederum sagt, der Vater habe die Kinder beeinflusst. Nach ihren Angaben besteht seit Jahren kein Kontakt mehr zu Sohn und Tochter.
Am 3. Januar 2024 habe die Polizei laut Aussage der 44-jährigen Ermittlerin aus Medienberichten erfahren, dass Christina Block mit den Kindern wieder in Hamburg sei. Gemeinsam mit dem Jugendamt seien Beamte daraufhin zu ihrem Haus gefahren. In dem Gespräch sei Block darüber informiert worden, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet worden sei.
Nach Darstellung der Ermittlerin fiel in diesem Zusammenhang der Satz, es handle sich lediglich um eine Rückführung. Blocks Verteidiger Ingo Bott wandte sich gegen die Verwertung dieser Aussage. Seine Mandantin sei zuvor nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
Die Verteidigung hatte bereits mehrfach argumentiert, der Vorwurf der Kindesentziehung greife aus ihrer Sicht zu kurz. Nach Auffassung der Anwälte hätten die Beteiligten davon ausgehen dürfen, dass nach deutschem Recht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder zum damaligen Zeitpunkt bei der Mutter gelegen habe.
Frühere Gerichtsentscheidungen in Deutschland und Dänemark
Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte bereits im Herbst 2021 entschieden, dass die beiden Kinder zur Mutter zurückkehren sollten, und ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Die dänischen Behörden erkannten zwar an, dass die Kinder unrechtmäßig nach Dänemark gebracht worden waren, lehnten eine Rückführung gegen deren erklärten Willen jedoch ab.
Nach der Anklage sollen Mitarbeiter der israelischen Sicherheitsfirma die Kinder am Neujahrstag 2024 zunächst zu einem Bauernhof in Baden-Württemberg gebracht haben. Von dort aus soll Christina Block sie nach Hamburg geholt haben. Am 5. Januar 2024 entschied das Oberlandesgericht dann, dass die Kinder wieder zu ihrem Vater zurückkehren müssen.
Weitere Angeklagte und mögliche Videovernehmung
Neben Christina Block stehen sechs weitere Personen vor Gericht. Unter ihnen ist auch ihr Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Auch er weist jedes Fehlverhalten zurück. Zudem ist ein Israeli angeklagt, der eine Beteiligung an der Entführung eingeräumt haben soll.
Wichtige Vernehmungen weiterer Beschuldigter aus Israel können nach Angaben des Gerichts wegen der aktuellen Kriegslage derzeit nicht persönlich in Hamburg stattfinden. Sollte sich daran bis zur kommenden Woche nichts ändern, sollen die Aussagen per Video eingeholt werden, kündigte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt an.
Der Anwalt des ebenfalls angeklagten Familienrechtlers Marko Voß kritisierte dieses Vorgehen und erklärte, der Beweiswert solcher Aussagen wäre deutlich geringer. Außerdem stellte er die Frage, ob das Gericht überprüft habe, ob die Zeugen tatsächlich keine Möglichkeit zur Anreise hätten. Die Vorsitzende verwies darauf, dass die Anwälte der Betroffenen dies versichert hätten. Niemand könne gezwungen werden, unter Kriegsbedingungen nach Hamburg zu reisen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion