Die Besoldung von Bundesbeamten soll zwar angepasst werden, für Spitzenbeamte fällt die Erhöhung aber niedriger aus als zunächst vorgesehen. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, dass es für diese Gruppe keine Anhebung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus geben werde.
Laut einer neuen Besoldungstabelle, die ab Mai gelten soll, würde das monatliche Grundgehalt in der Besoldungsgruppe B3 bei 10.572,91 Euro liegen. Ursprünglich waren 10.854,48 Euro vorgesehen. In der Gruppe B10 sollen künftig 16.530,96 Euro gezahlt werden, statt der zunächst geplanten 17.946,70 Euro. Auch bei Richtern und Staatsanwälten in führenden Positionen sind geringere Anpassungen vorgesehen als im ersten Entwurf.
Neuer Entwurf aus dem Innenministerium
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor wenigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur im Bund vorgelegt. In der ursprünglichen Version hätte die Reform den Staat jährlich mehr als drei Milliarden Euro zusätzlich gekostet. Ziel des Vorhabens ist insgesamt, die Bezahlung stärker an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Tarifabschluss und Rechtsprechung als Grundlage
Nach Angaben des Ministeriums berücksichtigt der Gesetzentwurf den Tarifabschluss vom 6. April des vergangenen Jahres für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Zudem sollen damit Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Bevor die Änderungen in Kraft treten können, müssen allerdings noch das Bundeskabinett und der Bundestag zustimmen.
Urteil zur Besoldung in Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Bezahlung von Berliner Beamten in den Jahren 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen nicht verfassungsgemäß war. Nach Auffassung des Gerichts wurden viele Beamtinnen und Beamte in dieser Zeit über Jahre hinweg zu niedrig bezahlt.
Besonders betroffen war die Besoldungsordnung A, zu der unter anderem Polizisten und Feuerwehrleute gehören. Rund 95 Prozent der dortigen Regelungen wurden als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht begründete dies damit, dass die Bezüge weder mit der Tarifentwicklung noch mit der Preisentwicklung Schritt gehalten hätten. Auch im Vergleich zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ähnlicher Qualifikation seien die Einkommen zu niedrig gewesen.
Bei Änderungen an der Besoldung muss außerdem das sogenannte Lohnabstandsgebot beachtet werden. Dieses verlangt, dass zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein ausreichender finanzieller Abstand bestehen bleibt.
Minister und Kanzler nicht betroffen
Dobrindt betonte zugleich, dass Minister und Bundeskanzler von der Anpassung nicht profitieren. Eine Gehaltserhöhung für Regierungsmitglieder sei im Rahmen der Alimentationsanpassung zu keinem Zeitpunkt vorgesehen gewesen.
Die Amtsbezüge der Regierungsmitglieder orientieren sich an der Besoldung von Spitzenbeamten. Nach dem Bundesministergesetz erhält der Bundeskanzler das Eineinhalbfache plus ein Drittel, Bundesminister bekommen das Eineinhalbfache plus ein Drittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B11. Für Bundesbeamte in dieser Gruppe ist ab Mai 2026 ein monatliches Grundgehalt von 17.030,76 Euro vorgesehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion