Freispruch im Weidener Champagner-Prozess
Im Verfahren um eine mit Drogen versetzte Champagnerflasche hat das Landgericht Weiden den angeklagten 46-Jährigen freigesprochen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters ließ sich dem Mann die Tat nicht nachweisen. Zudem stufte das Gericht den wichtigsten Belastungszeugen als unglaubwürdig ein. Für die Zeit in Untersuchungshaft erhält der Angeklagte eine Entschädigung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Ausgangspunkt des Falls war ein Vorfall vom 13. Februar 2022 in einem Restaurant in Weiden in der Oberpfalz. Eine Gruppe hatte dort am Abend eine Flasche Champagner bestellt. Statt des erwarteten Getränks bekamen die Gäste jedoch eine Flasche, deren Inhalt MDMA enthielt, also den Wirkstoff von Ecstasy. Acht Menschen tranken davon. Ein Mann starb, die übrigen Betroffenen wurden teilweise lebensgefährlich verletzt.
Nach den bisherigen Ermittlungen soll die Flasche über ein Lager im Raum Arnheim in den Niederlanden in den Handel gelangt und anschließend versehentlich ausgeschenkt worden sein.
Vorwürfe in allen Punkten vom Tisch
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Niederländer fahrlässige Tötung, sieben Fälle fahrlässiger Körperverletzung sowie bandenmäßigen Drogenhandel vorgeworfen. In sämtlichen Anklagepunkten sprach das Gericht ihn frei.
Nach Darstellung der Anklage soll der 46-Jährige zu einer Gruppe gehört haben, die große Mengen MDMA hergestellt und im In- und Ausland verkauft haben soll. Ihm wurde dabei die Rolle eines Logistikers zugeschrieben. Demnach habe er die Drogen in einer Lagerhalle gelagert, wo sie zur Tarnung in eine Champagnerflasche umgefüllt worden seien.
Der Freispruch kam am Ende nicht völlig überraschend. Bereits vor rund zwei Monaten hatte die Strafkammer den Mann aus der Untersuchungshaft entlassen. Zur Begründung hieß es damals, die Beweisaufnahme habe keinen dringenden Tatverdacht mehr ergeben.
Der Prozess lief seit Dezember und erstreckte sich über insgesamt 21 Verhandlungstage. Vor Gericht wurden rund 40 Zeugen und drei Sachverständige gehört.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion