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Staatliches Tierhaltungslogo soll künftig auch in Restaurants und Kantinen stehen

In Restaurants und Imbissen stehen bei Steaks und Bratwurst bisher meist keine Infos, welche Bedingungen die Tiere im Stall hatten. Die Koalition will mit einer Kennzeichnung mehr Klarheit schaffen.

21.04.2026, 15:45 Uhr

Viele Verbraucher kennen die Kennzeichnung zur Haltungsform bereits aus dem Supermarkt. Künftig soll das staatliche Tierhaltungslogo aber nicht mehr nur auf Fleischpackungen im Handel erscheinen, sondern auch in der Gastronomie. Nach dem Willen der schwarz-roten Koalition sollen Gäste etwa im Restaurant, in der Kantine oder am Imbiss künftig sehen können, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hat dazu einen Gesetzentwurf mit mehreren Änderungen am bisherigen Modell vorgelegt. Ziel ist laut Ministerium, die Umsetzung für Betriebe zu erleichtern und gleichzeitig die staatliche Kennzeichnung deutlich sichtbarer zu machen. Geplant ist außerdem, dass die Pflichtkennzeichnung nicht mehr nur für in Deutschland erzeugtes Fleisch gilt, sondern auch für Importware.

Fünf Stufen der Haltungsform

Nach Angaben des Ministeriums fehlen in der Außer-Haus-Verpflegung bislang meist Informationen darüber, wie die Tiere gehalten wurden, von denen das Fleisch stammt. Mit der Ausweitung der Kennzeichnung soll diesem Transparenzdefizit begegnet werden.

Vorgesehen ist, dass das Logo künftig auch auf Speisekarten, Preislisten oder Aushängen auftaucht. Dort sollen Gäste Informationen zu Kriterien wie Platzangebot im Stall oder Zugang zu frischer Luft erhalten. So sollen sie beim Essen außer Haus eine bewusstere Entscheidung treffen können.

Die Kennzeichnung orientiert sich an den bereits gesetzlich festgelegten fünf Kategorien:

  • Stall – gesetzlicher Mindeststandard
  • weitere Zwischenstufen mit höheren Anforderungen
  • Bio – höchste Kategorie

Ursprünglich war das System zunächst nur für frisches Schweinefleisch im Einzelhandel gedacht.

Einführung nach mehrfachen Verzögerungen

Mit den neuen Plänen soll das Tierhaltungslogo nach langer Verzögerung nun tatsächlich umgesetzt werden. Das Gesetz war bereits 2023 beschlossen worden, der Start wurde jedoch mehrfach verschoben – zuletzt von August 2025 auf Anfang 2027.

Im Lebensmitteleinzelhandel gibt es bereits seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsunternehmen. Diese nutzt dieselben Stufen und bezieht inzwischen nicht nur Schweinefleisch, sondern auch Rind und Geflügel ein.

Herausforderung für Restaurants und Kantinen

Die Anwendung in der Gastronomie gilt allerdings als anspruchsvoll, da Gerichte und Zutaten häufig wechseln. Nicht betroffen sein sollen laut Entwurf vor allem getränkeorientierte Betriebe sowie Gaststätten, die kein Schweinefleisch anbieten. Das Ministerium rechnet damit, dass rund 100.000 gastronomische Betriebe unter die neuen Vorgaben fallen könnten.

Da viele Restaurants ihr Fleisch regelmäßig einkaufen und oft mit festen Lieferanten arbeiten, geht das Ministerium davon aus, dass Angaben in Speisekarten oder auf Tafeln im Durchschnitt einmal pro Woche angepasst werden müssten.

Nicht jedes Gericht muss gekennzeichnet werden

Anders als im Supermarkt soll das Logo in der Gastronomie nicht zwingend direkt am Produkt oder unmittelbar daneben stehen. Geplant sind mehrere Möglichkeiten der Information:

  • Kennzeichnung auf gedruckten Speisekarten
  • digitale Darstellung
  • Hinweise an der Theke, dass die Haltungsform auf Nachfrage eingesehen werden kann

Nicht jeder Fleischbestandteil soll erfasst werden. Bei Schweinerouladen müsste beispielsweise das verwendete Fleisch gekennzeichnet werden, nicht aber Speck, der nur der Verfeinerung dient. Auch für Fleischanteile in Tortellini, Maultaschen oder Bolognese-Sauce soll keine Kennzeichnungspflicht gelten.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten begrüßte die geplante Ausweitung auf Restaurants, Kantinen und Imbisse als wichtigen Fortschritt. Große Fleischmengen würden bislang in der Gastronomie ohne jede Kennzeichnung verkauft. Entscheidend sei aber, dass die Angaben klar sichtbar und eindeutig dem jeweiligen Gericht zugeordnet seien – und nicht nur versteckt in einer Fußnote auftauchten.

Logo soll optisch überarbeitet werden

Auch das Erscheinungsbild des staatlichen Zeichens soll angepasst werden. Das Logo bleibt zwar in Schwarz-Weiß, soll aber in einem schmaleren, abgerundeten Rechteck gestaltet werden. Statt des bisherigen Begriffs „Tierhaltung“ soll künftig deutlich „Staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ darauf stehen. Die jeweilige Haltungsstufe soll mit einem fett markierten Haken in einem Kreis hervorgehoben werden.

Außerdem soll es künftig möglich sein, Fleisch mit dem Hinweis zu versehen, dass es „mindestens“ aus der angegebenen Haltungsform stammt. Damit greift die Regierung Wünsche aus der Branche auf, die sich mehr Flexibilität bei der Vermarktung erhofft. Anbieter könnten so im Zweifel auch eine niedrigere Kategorie angeben, wenn diese Mindestanforderung sicher erfüllt ist.

Zusätzlich will die Koalition regeln, dass die Kennzeichnung auch für Fleisch aus dem Ausland gilt. Bisher war darauf wegen rechtlicher Bedenken auf europäischer Ebene verzichtet worden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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