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Heftige Kritik an Warkens Sparplänen: An diesen Punkten entzündet sich der Streit

Die Gesundheitsausgaben sollen herunter, um neue Beitragssprünge zu vermeiden. Die Abwehrkämpfe der Branche laufen direkt an. Auch in der Regierung gibt es Änderungswünsche, der Zeitplan ist eng.

20.04.2026, 15:23 Uhr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte mit massivem Widerstand gerechnet – und genau der kommt nun aus nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens. Mit ihrem Sparpaket will die CDU-Politikerin die gesetzlichen Krankenkassen von milliardenschweren Ausgaben entlasten und weitere Beitragssprünge verhindern. Gleichzeitig wächst der Druck, sich in der Koalition rasch auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Bereits am kommenden Mittwoch soll der Gesetzentwurf ins Kabinett.

SPD und CSU sehen an dem 157 Seiten starken Entwurf noch erheblichen Änderungsbedarf. Nach Warkens Plänen sollen die Kassen im Jahr 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlastet werden. Das läge über der erwarteten Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro und soll zusätzliche Beitragserhöhungen verhindern. Ärzte und Kliniken warnen jedoch vor Nachteilen für Patienten, etwa durch längere Wartezeiten. Die Krankenkassen wiederum mahnen, die Lasten dürften nicht stärker auf die Versicherten abgewälzt werden. Warken verteidigt ihr Vorhaben als ausgewogen, zeigt sich aber offen für Gespräche.

Weniger Ausgaben, mehr Einnahmen

Im Entwurf heißt es, Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen seien in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als in der übrigen Wirtschaft. Deshalb sollen die Krankenkassen künftig im Grundsatz nicht mehr ausgeben, als sie über Beiträge einnehmen. Dennoch seien laut Ministerium weiter Vergütungssteigerungen von bis zu rund drei Prozent jährlich möglich. Bei einer erwarteten Inflation von etwa zwei Prozent sei damit weiterhin eine solide Finanzierung und sogar ein reales Einkommensplus denkbar.

Geplant sind bremsende Eingriffe bei Preisen und Honoraren in vielen Bereichen. So sollen etwa Sondervergütungen für Arztpraxen, zum Beispiel für offene Sprechstunden, gestrichen werden. Auch Apotheken und Pharmaunternehmen müssten höhere Rabatte zugunsten der Krankenkassen gewähren. Insgesamt setzt sich die geplante Entlastung aus 15,6 Milliarden Euro geringeren Ausgaben und rund vier Milliarden Euro zusätzlichen Einnahmen zusammen, unter anderem durch höhere Zuzahlungen. Gerade dort zieht die SPD allerdings eine rote Linie und will größere Mehrbelastungen für Versicherte verhindern.

Streitpunkt 1: Finanzierung für Bürgergeld-Beziehende

Besonders die CSU vermisst einen zentralen Punkt im Entwurf: Der Bund soll nach ihrer Forderung die tatsächlichen Kosten der Gesundheitsversorgung für Menschen im Bürgergeld übernehmen. Diese sind in der Regel gesetzlich versichert. Finanziert würde das über Steuermittel, also auch mit Geld von Privatversicherten wie Beamten. Bereits die frühere Ampel-Koalition hatte ein solches Modell erwogen, es aber nicht umgesetzt. Inzwischen klagen die Krankenkassen deswegen gegen den Bund. Auch eine von Warken eingesetzte Reformkommission empfiehlt inzwischen eine vollständige Kostenübernahme.

Der Bund zahlt derzeit lediglich eine Pauschale an die Kassen. In diesem Jahr beträgt sie laut Kommission 144 Euro pro Monat und Person. Nach einem Gutachten im Auftrag der Krankenkassen wären aber etwa 311 Euro nötig, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Daraus ergibt sich für die Kassen eine jährliche Belastung von rund 12 Milliarden Euro. Offen ist, ob der Bund diese Summe oder wenigstens einen Teil davon im Sparhaushalt 2027 aufbringen kann. Finanzminister Lars Klingbeil sieht dafür bislang keinen Spielraum, zeigte sich aber gesprächsbereit.

Streitpunkt 2: Höhere Belastung für Gutverdiener

Für Diskussionen sorgt auch ein Vorschlag, mit dem vor allem Besserverdienende stärker zur Finanzierung herangezogen werden sollen. Warken plant, die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich zur regulären Anpassung um weitere 300 Euro anzuheben. Zurzeit liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro im Monat. Nur bis zu diesem Einkommen werden Beiträge zur Krankenversicherung fällig, alles darüber bleibt beitragsfrei.

Mit dem Aufschlag sollen Arbeitgeber und Beschäftigte, die sich die Beiträge teilen, jeweils rund 1,2 Milliarden Euro zusätzlich aufbringen. Die Expertenkommission hatte eine Anhebung zwar geprüft, aber wegen Unsicherheiten – insbesondere bei den finanziellen Effekten – keine Empfehlung ausgesprochen. Unklar ist vor allem, wie viele Gutverdienende dann in die private Krankenversicherung wechseln könnten. Arbeitgeberverbände warnen bereits, höhere Arbeitskosten würden Unternehmen belasten, das Nettoeinkommen qualifizierter Fachkräfte schmälern und den Reformdruck eher mindern.

Streitpunkt 3: Einschränkungen bei der Familienversicherung

Auch bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern gibt es Widerstand aus der Koalition. Für Kinder soll sie weiterhin gelten, ebenso für Eltern kleiner Kinder bis zum siebten Geburtstag, für Eltern behinderter Kinder, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und für Personen im regulären Rentenalter. Für andere bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist ab 2028 ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vorgesehen.

Warken hat die ursprünglichen Vorschläge der Reformkommission damit bereits abgeschwächt. Die Experten hatten darauf hingewiesen, dass Einschränkungen dieser Art tendenziell Haushalte mit höherem Einkommen treffen würden. Nicht übernommen wurde dagegen ein anderer Vorschlag der Kommission: die bisher alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge ohne konkrete Symptome auszusetzen. Stattdessen soll der Gemeinsame Bundesausschuss aus Ärzten, Krankenkassen und Kliniken die Regelung überprüfen und bis Ende 2027 neue Leitlinien vorlegen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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