Der wegen Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung und weiterer Delikte verurteilte TV- und Star-Koch Alfons Schuhbeck muss seine Gefängnisstrafe vorerst weiterhin nicht antreten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I wurde die Unterbrechung der Haft bis mindestens 4. September verlängert.
Grund dafür ist ein Gutachten, das Schuhbeck derzeit als nicht haftfähig einstuft. Das gelte laut Einschätzung des Sachverständigen selbst dann, wenn er in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenstation untergebracht würde. Ob der 76-Jährige zu einem späteren Zeitpunkt in der Lage sein wird, seine Strafe anzutreten, soll erneut geprüft werden.
Schuhbeck hatte sich mit seinem über Jahre gewachsenen Firmengeflecht finanziell übernommen. Zu seinem Geschäftsimperium gehörten unter anderem Restaurants, ein Gewürzladen und ein Partyservice. Im Insolvenzverfahren melden Gläubiger Forderungen in Höhe von rund 27 Millionen Euro an.
Das Landgericht München I hatte den Gastronomen im vergangenen Juli wegen mehrerer Straftaten verurteilt, darunter Insolvenzverschleppung, Betrug und vorsätzlicher Bankrott. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt vier Jahre und drei Monate. In dieses Strafmaß floss auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ein. Wegen seiner schweren Erkrankung wurde der Vollzug der Haft jedoch ausgesetzt, damit Schuhbeck außerhalb des Gefängnisses medizinisch behandelt werden kann.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion