Der Prozess um den Tod einer vierköpfigen Familie aus Hamburg in Istanbul hat unter großer emotionaler Anspannung begonnen. Die Eltern und ihre zwei kleinen Kinder waren im November während eines Türkei-Urlaubs ums Leben gekommen. Nach Darstellung der Anklage soll ein im Hotel eingesetztes Insektenbekämpfungsmittel die Ursache gewesen sein. Vor Gericht stehen sechs Beschuldigte, darunter der Hotelbesitzer sowie der Leiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma. Im Fall einer Verurteilung drohen ihnen langjährige Haftstrafen von bis zu mehr als 22 Jahren.
Bereits vor dem Verhandlungsbeginn meldeten sich Angehörige der Opfer zu Wort. Die Mutter des verstorbenen Vaters sagte unter Tränen, ihre Familie hätte das Hotel niemals betreten, wenn bekannt gewesen wäre, dass dort Pestizide eingesetzt wurden. Auch Vater und Bruder des Mannes verlangten eine harte Bestrafung der Verantwortlichen. Der Bruder schilderte, dass ihn der Verlust bis heute nachts aus dem Schlaf reiße und Panikattacken auslöse.
Die Familie war im vergangenen November zunächst mit Verdacht auf eine Lebensmittelvergiftung in ein Krankenhaus in Istanbul eingeliefert worden. Zuerst starben die 27 Jahre alte Mutter sowie die beiden Kinder im Alter von drei und fünf Jahren. Einige Tage später erlag auch der 38-jährige Vater auf der Intensivstation den Folgen. Ein später erstelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass eine Vergiftung mit Aluminiumphosphid vorlag, einem hochgefährlichen Mittel zur Schädlingsbekämpfung.
Wer trägt die Verantwortung?
Diese Frage stand zum Prozessauftakt im Mittelpunkt. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu eine Form der bewussten fahrlässigen Tötung vor. Sie fordert Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und acht Monaten sowie 22 Jahren und fünf Monaten.
Die Angeklagten bestritten jedoch eine eigene Schuld und schoben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Der Hotelbesitzer zeigte sich zwar betroffen über den Tod der Familie, wies aber jede persönliche Verantwortung zurück. Er erklärte, er habe lediglich jemanden beauftragt, einen Schädlingsbefall in einem Zimmer zu beseitigen. Ob die beauftragte Firma über die nötigen Zertifikate verfügte, habe nicht in seiner Verantwortung gelegen.
Zudem habe er seine Mitarbeiter angewiesen, das behandelte Zimmer nicht an Gäste zu vergeben. Von möglichen Risiken durch die Lüftungsschächte des Hotels habe er nach eigenen Angaben nichts gewusst.
Der Anwalt und zugleich Freund der Familie, Yasar Balci, hatte zuvor erklärt, dass das giftige Gas womöglich über einen Lüftungsschacht in das Zimmer der Familie gelangt sei. Er habe später selbst das Zimmer betreten und die Habseligkeiten der Familie eingesammelt. Sichtbar bewegt berichtete er, die Eltern hätten für ihre Tochter ein Prinzessinnenkleid und für ihren Sohn ein Trikot von Galatasaray gekauft.
Zweifel an Ausbildung, Kontrollen und Arbeitsschutz
Auch der Chef der Schädlingsbekämpfungsfirma, der gemeinsam mit seinem Sohn und dem ausführenden Mitarbeiter angeklagt ist, bestreitet die Vorwürfe. Seine Firma sei beim Finanzamt lediglich als Reinigungsunternehmen geführt worden; staatliche Stellen hätten dies nie beanstandet oder überprüft.
Der Mitarbeiter, der die Behandlung im Hotel vorgenommen hatte, erklärte vor Gericht, er sei eigentlich als Reinigungskraft eingestellt gewesen und habe keinerlei Zertifikat besessen. Während des Einsatzes habe er lediglich eine Staubmaske getragen. Er bestritt außerdem, Aluminiumphosphid verwendet zu haben. Wäre ihm bewusst gewesen, dass die eingesetzten Stoffe giftig seien, hätte er sie nach eigener Aussage nicht genutzt.
Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten wurde im Hotelzimmer der Familie das hochtoxische Gas Phosphin festgestellt. Dieses kann unter anderem Leber- und Nierenschäden verursachen und beim Einatmen lebensbedrohlich sein. Unklar ist bislang, wie die Schädlingsbekämpfungsfirma an die Chemikalien gelangte, die nach Angaben des Mitarbeiters häufiger verwendet worden seien.
Eine Anwältin der Beschuldigten verlangte im Gerichtssaal weitere Beweise durch zusätzliche Labortests. Es reiche nicht aus, sich allein auf ein einziges Gutachten zu stützen, argumentierte sie. Aus ihrer Sicht sei nicht eindeutig belegt, dass das Gas tatsächlich die Todesursache gewesen sei.
Richter mahnt: Vor Gericht zählt nicht die Branchenpraxis
Der Bruder des verstorbenen Familienvaters zeigte sich von den Beileidsbekundungen der Angeklagten unbeeindruckt. In einer Verhandlungspause sagte er, die Beschuldigten versuchten lediglich, sich mit Ausflüchten aus der Verantwortung zu ziehen.
Für Aufmerksamkeit sorgte auch die Aussage des Sohnes des Firmeninhabers. Er erklärte, in der Praxis frage niemand nach Zertifikaten; wäre dies geschehen, hätte er eingeräumt, dass keine vorhanden gewesen seien. Der Richter reagierte darauf mit der knappen Bemerkung, die Realität ende in solchen Fällen "vor Gericht".
Der Fall verweist nach Ansicht von Beobachtern auf ein größeres Problem: den unsachgemäßen Einsatz von Chemikalien, mangelhafte Kontrollen in der Branche und fehlende Ausbildung von Arbeitskräften. Ähnliche Vorfälle in der Türkei haben bereits in der Vergangenheit zu schweren Vergiftungen und Todesfällen geführt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion