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Früherer Hochschulprofessor verliert nach Gerichtsurteil seinen Pensionsanspruch

Ein Uni-Professor wird wegen Betrugs bei einer Nebentätigkeit verurteilt - und muss jetzt auch die dienstrechtlichen Konsequenzen tragen.

21.04.2026, 14:41 Uhr

Das Verwaltungsgericht München hat einem ehemaligen Professor der Universität Bayreuth das Ruhegehalt aberkannt. Ausschlaggebend war, dass der 1954 geborene Wissenschaftler im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Projektleiter für ein norddeutsches Unternehmen unter anderem wegen Betrugs, Bestechung und Untreue strafrechtlich verurteilt worden war. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt dies die härteste disziplinarische Maßnahme.

Das Landgericht Braunschweig hatte zuvor festgestellt, dass der heute 71-Jährige gemeinsam mit einem Mitarbeiter eines Automobilherstellers Rechnungen für Leistungen gestellt hatte, die tatsächlich nie erbracht wurden.

Vor dem Verwaltungsgericht bestritt der frühere Professor die Richtigkeit des Braunschweiger Urteils. Sein damaliges Geständnis habe er nur abgelegt, weil er sich überrumpelt gefühlt habe. Der Vorsitzende Richter machte jedoch deutlich, dass sich das Gericht an dem rechtskräftigen Strafurteil orientieren müsse. Zudem seien Betrugsdelikte für den Freistaat Bayern als Dienstherrn nicht hinnehmbar.

Gegen die Entscheidung kann der frühere Professor noch Rechtsmittel einlegen und den Fall vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bringen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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