Im Prozess um die mutmaßliche Entführung der Block-Kinder hat der Anwalt der angeklagten Mutter die Ermittlungen erneut scharf kritisiert. Am 45. Verhandlungstag sagte Verteidiger Ingo Bott vor dem Landgericht Hamburg, die Ermittlungen seien zu einseitig geführt worden. Wörtlich warf er den Behörden vor, in dem Fall „auf einem Auge blind“ gewesen zu sein. Bei der stundenlangen Befragung der hauptverantwortlichen Ermittlerin der Hamburger Polizei bemängelte er, die Untersuchungen seien nicht ausgewogen gewesen.
Nach Ansicht der Verteidigung hätten sich die Ermittler zu stark an den Aussagen des Ex-Mannes Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau orientiert. Bott monierte unter anderem, Telefonate mit beiden seien teils gemeinsam geführt worden. Er deutete an, Hensel habe die Beamtin womöglich beeinflusst.
Ermittlerin weist Vorwürfe zurück
Die Kriminalbeamtin widersprach dieser Darstellung. Nicht jedes Telefonat sei automatisch eine Vernehmung, sagte die 44-Jährige vor Gericht. Hensel sei in dem Strafverfahren Geschädigter gewesen, für den sie ansprechbar gewesen sei. Zugleich betonte sie, sie hätte auch für Christina Block ein offenes Ohr gehabt. Diese habe jedoch nicht mit ihr sprechen wollen.
Die Zeugin war bereits in früheren Verfahren mit dem familiären Konflikt befasst. Hintergrund ist ein Vorfall aus dem August 2021: Damals brachte der Vater die beiden jüngsten Kinder nach einem Wochenendbesuch nicht wie vereinbart zur Mutter zurück. Er erhob Gewaltvorwürfe gegen seine Ex-Frau, die diese bestreitet. Nach Angaben der Ermittlerin übersandte Hensel ihr im Anschluss immer wieder Unterlagen aus dem Sorgerechtsstreit.
Staatsanwaltschaft widerspricht der Kritik
Christina Block, Hamburger Unternehmerin und Tochter des „Block House“-Gründers Eugen Block, wird vorgeworfen, eine israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben. Diese soll den damals zehnjährigen Sohn und die 13 Jahre alte Tochter in der Silvesternacht 2023/24 aus dem Haus des Vaters in Dänemark nach Deutschland gebracht haben. Block weist die Vorwürfe zurück und betont ihre Unschuld.
Die Staatsanwaltschaft folgte der Kritik der Verteidigung nicht. Aus ihrer Sicht haben Polizei und Ermittlungsbehörden alles unternommen, was in dem Fall notwendig gewesen sei. Zudem seien die Geschehnisse von August 2021 und die Ereignisse in der Silvesternacht 2023/24 nicht gleichzusetzen. In einem derart außergewöhnlichen Fall, in dem Kinder offenbar gegen ihren Willen und unter Gewaltanwendung nach Deutschland gebracht worden seien, müsse anders ermittelt werden.
Streit um Fragen im Gerichtssaal
Während der Vernehmung kam es immer wieder zu Verzögerungen, weil über die Zulässigkeit zahlreicher Fragen Botts gestritten wurde. Die Ermittlerin erklärte, ihre Aussagegenehmigung beziehe sich derzeit nur auf den konkreten Fall rund um die Silvesternacht. Der Verteidiger wollte jedoch vielfach auch zu früheren Verfahren Fragen stellen. Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt ermahnte ihn deshalb mehrfach und stellte klar: „Wir verhandeln hier das Ereignis in der Silvesternacht.“
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion
Änderungsverlauf
- Ergänzt wurde, dass Bott seine Kritik am 45. Verhandlungstag zuspitzte und den Ermittlungen vorwarf, „auf einem Auge blind“ gewesen zu sein.
- Neu aufgenommen ist die Aussage der Ermittlerin, sie sei nicht nur für den Ex-Mann, sondern grundsätzlich auch für Christina Block ansprechbar gewesen – diese habe jedoch nicht mit ihr sprechen wollen.
- Eingearbeitet wurde der Vorwurf der Verteidigung, Telefonate mit Stephan Hensel und dessen neuer Ehefrau seien teils gemeinsam geführt worden.
- Neu ist zudem der Hinweis der Ermittlerin, dass Hensel ihr nach dem Vorfall von August 2021 wiederholt Unterlagen aus dem Sorgerechtsstreit geschickt habe.
- Ergänzt wurden die Verfahrensdetails im Gerichtssaal: Mehrfach gab es Streit über die Zulässigkeit von Fragen, und die Vorsitzende Richterin ermahnte Bott wiederholt.
- Aufgenommen wurde außerdem, dass die Aussagegenehmigung der Ermittlerin sich aktuell nur auf den konkreten Fall der Silvesternacht 2023/24 bezieht.