Die Verhandlung gegen fünf junge Männer aus dem Umfeld der AfD ist am Amtsgericht Schwabach zunächst ausgesetzt worden. In dem Verfahren geht es unter anderem um den Vorwurf der Volksverhetzung. Die auf zwei Tage angesetzte Hauptverhandlung geriet schon am ersten Verhandlungstag immer wieder ins Stocken, weil die Verteidiger zahlreiche Anträge stellten und dadurch mehrfach unterbrochen werden musste.
Auch am zweiten Tag zog sich die Beweisaufnahme, insbesondere die Zeugenvernehmung, so lange hin, dass Richter Dirk Kubina zusätzliche Verhandlungstage ansetzen musste. Weil innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 21 Tagen kein gemeinsamer Fortsetzungstermin mit allen Verteidigern gefunden werden konnte, muss der Prozess nun komplett neu beginnen.
Fünf Angeklagte vor Gericht
Angeklagt sind noch fünf Männer. Ihnen wird vorgeworfen, im Januar 2024 am Rande eines AfD-Parteitags in Greding rassistische Parolen gerufen zu haben. Unter den Beschuldigten befinden sich auch zwei AfD-Kommunalpolitiker aus Schwaben: ein Kreisrat und ein Bürgermeisterbewerber. Das Verfahren gegen einen sechsten Mann wurde wegen gesundheitlicher Probleme abgetrennt. Da zwei Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt waren, wird der Fall vor einem Jugendrichter verhandelt.
Zuvor waren gegen die Männer Strafbefehle mit Geldstrafen von bis zu 6.000 Euro erlassen worden. Weil sie diese nicht akzeptierten, kam es zur mündlichen Verhandlung. Laut den Strafbefehlen sollen die Angeklagten nach dem Verlassen des Parteitags in einer Diskothek in Greding zur Melodie von Gigi D’Agostinos Lied L’amour Toujours den Satz „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gesungen haben. Auf im Gericht gezeigten Videoaufnahmen war dieser Text deutlich zu hören. Einer der Männer soll außerdem den Hitlergruß gezeigt haben.
Verteidiger mit Verbindungen ins rechtsextreme Spektrum
Die Anwälte der Angeklagten argumentierten, es lasse sich nicht sicher belegen, dass ihre Mandanten tatsächlich die umgedichtete Version des Liedes und damit die beanstandete Parole mitgesungen hätten. Die Verteidiger werden selbst dem rechtsextremen Milieu zugerechnet. Genannt werden in diesem Zusammenhang Verbindungen zu Gruppen wie dem III. Weg, der Wiking-Jugend und der NPD-Nachfolgepartei „Die Heimat“.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion