Im juristischen Konflikt um den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird im Laufe des heutigen Tages eine bedeutende Entscheidung erwartet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte zu klären, ob das gesamte Programm der öffentlich-rechtlichen Sender insgesamt ausreichend ausgewogen und vielfältig ist. Das Urteil soll schriftlich bekanntgegeben werden. Sieben Kläger gehen gegen den Beitrag vor, weil sie die Berichterstattung für unausgewogen halten.
Bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche in Mannheim hatte der Vorsitzende Richter Martin Morlock deutliche Zweifel erkennen lassen, ob Verwaltungsgerichte überhaupt in der Lage sein sollten, das komplette Angebot der Sender inhaltlich zu bewerten. Er stellte die Frage, wie eine solche Prüfung mit vertretbarem Aufwand erfolgen könne. Umfangreiche Gutachten wären nach seiner Einschätzung extrem kostspielig.
Morlock machte zudem deutlich, dass es aus Sicht des Gerichts nicht Aufgabe der Kläger sein könne, mit sehr hohem finanziellem Aufwand durch Studien oder Expertisen mögliche Schieflagen im Gesamtprogramm nachzuweisen. Vielmehr sei der Gesetzgeber gefordert, dafür praktikable Regelungen zu schaffen.
Ausgangspunkt des Verfahrens ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025, das viel Aufmerksamkeit ausgelöst hatte. Demnach könnte der Rundfunkbeitrag dann rechtswidrig sein, wenn das gesamte Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über einen längeren Zeitraum die Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in grober Weise verfehlt. Die Verwaltungsgerichte seien grundsätzlich dafür zuständig, dies zu überprüfen.
Auf Grundlage dieser Entscheidung verhandelte nun erstmals auf Ebene eines Landes ein Verwaltungsgerichtshof über Klagen von Beitragszahlern, die wegen aus ihrer Sicht mangelnder Ausgewogenheit den Rundfunkbeitrag nicht mehr entrichten wollen.
Debatte dauert seit Jahren an
Im Verlauf der Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass es angesichts der großen Zahl unterschiedlicher Sendungen, Themen und Formate eher davon ausgeht, dass die notwendige Vielfalt im Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewahrt ist. Verwiesen wurde unter anderem auf Beiträge aus den Bereichen Kultur, Natur, Politik und Sport. Auf dieser Grundlage könnte der Gerichtshof entscheiden — voraussichtlich zugunsten der betroffenen Sender. Möglich ist allerdings auch, dass es noch eine weitere mündliche Verhandlung geben wird.
Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Monat. Er wird in Deutschland pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob die Angebote tatsächlich genutzt werden. Mit den Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro im Jahr werden Sender wie der SWR, das ZDF und Deutschlandfunk sowie deren digitale Angebote finanziert. Die Auseinandersetzung darüber, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt ausgewogen berichtet, wird seit Jahren zwischen Kritikern und Befürwortern geführt und hat bereits mehrere Reformdebatten ausgelöst.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion