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NS-Entschädigungen: Italiens oberstes Gericht stärkt Rechte ausländischer Opfer

Es waren grausame Taten an jenem Juni-Tag 1944, als im griechischen Dorf Distomo SS-Einheiten Zivilisten töteten. Um Entschädigungen wird noch gestritten. Nun hat Italiens höchstes Gericht geurteilt.

21.04.2026, 12:49 Uhr

Jahrzehnte nach den Verbrechen des Nationalsozialismus hat Italiens höchstes Gericht ausländischen Opfern im Streit um Entschädigungen den Rücken gestärkt. Demnach können Betroffene aus dem Ausland in Italien weiter versuchen, auf bestimmte Vermögenswerte der Bundesrepublik zuzugreifen. Im Blick stehen dabei auch Vermögen oder Beteiligungen staatlicher deutscher Unternehmen wie der bundeseigenen Deutschen Bahn.

Wo die Ursache des Streits liegt

Auslöser ist das Massaker von Distomo in Griechenland. Am 10. Juni 1944 töteten Einheiten der Waffen-SS in dem Dorf 218 Zivilisten. Während der deutschen Besatzung kamen in Griechenland insgesamt rund 130.000 Menschen ums Leben.

Jahrzehnte später sprach ein Landgericht in Livadia den Hinterbliebenen der Opfer 28 Millionen Euro Entschädigung zu. Eine geplante Pfändung deutscher Einrichtungen in Griechenland, darunter auch des Goethe-Instituts, wurde jedoch vom griechischen Justizminister gestoppt. Er berief sich dabei auf eine Vorschrift, nach der Entscheidungen ausgesetzt werden können, wenn außenpolitische Beziehungen gefährdet sein könnten.

Zwar entschied der oberste griechische Gerichtshof Areopag im Jahr 2000, dass deutsches Eigentum grundsätzlich gepfändet werden dürfe. Weil die Vollstreckung dennoch blockiert blieb, verfolgten die Kläger ihre Ansprüche in Italien weiter. Dort erreichten sie, dass ein Berufungsgericht in Florenz ihre Rechte anerkannte; diese Sicht wurde später vom Kassationsgerichtshof bestätigt.

Auf dieser Grundlage leitete die Region Sterea Ellada als Vertreterin der betroffenen Gemeinde in Rom ein Vollstreckungsverfahren ein, das sich unter anderem auch gegen die Deutsche Bahn AG richtete. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass über Vermögenswerte staatlich geprägter Unternehmen Geld eingetrieben werden könne. Die Bahn weist das zurück und bestreitet, für solche Forderungen zu haften.

Streit um Vollstreckung und Entschädigungsfonds

Italien hatte 2022 ein Gesetz verabschiedet, das Vollstreckungen gegen deutsches Vermögen grundsätzlich stoppen sollte. Damit sollte auch der Konflikt mit Deutschland entschärft werden. Gleichzeitig wurde ein staatlicher Entschädigungsfonds geschaffen.

Dieser Fonds steht allerdings nur Opfern von NS-Verbrechen auf italienischem Boden oder italienischen Staatsangehörigen offen. Ausländische Opfer von NS-Verbrechen außerhalb Italiens sind ausgeschlossen.

Das Kassationsgericht in Rom stellte deshalb Anfang April klar: Der Vollstreckungsstopp greift nur für Personen, die Zugang zu diesem Fonds haben. Wer davon ausgeschlossen ist, etwa die griechischen Kläger im Distomo-Fall, darf weiterhin versuchen, seine Ansprüche in Italien durchzusetzen. Möglich ist dies jedoch nur mit Blick auf Vermögenswerte der Bundesrepublik in Italien. Andernfalls, so die Richter, würde das Recht dieser Betroffenen auf Entschädigung praktisch ins Leere laufen.

Konflikt wohl noch nicht beendet

In Griechenland wurde die Entscheidung positiv aufgenommen. Der Bürgermeister von Distomo, Giannis Stathas, sprach in Regionalmedien von einem entscheidenden Schritt im Kampf der betroffenen Familien und forderte eine Umsetzung ohne neue Hindernisse.

Auch der Regionalgouverneur von Mittelgriechenland, Fanis Spanos, begrüßte die Entwicklung. Es sei ein strategisch wichtiger Schritt gelungen, sagte er griechischen Medien zufolge. Die Bemühungen würden bis zu einer endgültigen Gerechtigkeit fortgesetzt.

Juristen in Griechenland gehen dennoch davon aus, dass der Rechtsstreit damit nicht abgeschlossen ist. Das Vollstreckungsverfahren könnte erneut gebremst werden — etwa durch eine Klage Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder durch ein weiteres Eingreifen des italienischen Gesetzgebers.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Änderungsverlauf
  • Ergänzt wurde der historische Kontext: Beim Massaker von Distomo wurden 218 Zivilisten getötet; während der deutschen Besatzung starben in Griechenland insgesamt rund 130.000 Menschen.
  • Neu aufgenommen wurden Details zum griechischen Verfahren: Das Gericht in Livadia sprach den Hinterbliebenen 28 Millionen Euro zu.
  • Hinzugefügt wurde, dass eine geplante Pfändung unter anderem des Goethe-Instituts in Griechenland vom Justizminister aus außenpolitischen Gründen gestoppt wurde.
  • Ergänzt wurde die Entscheidung des obersten griechischen Gerichtshofs Areopag aus dem Jahr 2000, wonach deutsches Eigentum grundsätzlich gepfändet werden darf.
  • Präzisiert wurde der Weg nach Italien: Das Berufungsgericht in Florenz erkannte die Ansprüche an, der Kassationsgerichtshof bestätigte dies.
  • Neu ist, dass die Region Sterea Ellada als Vertreterin der betroffenen Gemeinde das Vollstreckungsverfahren in Rom betrieb.
  • Erweitert wurde die Reaktion aus Griechenland: Neben Distomos Bürgermeister begrüßte auch Regionalgouverneur Fanis Spanos die Entscheidung.
  • Klargestellt wurde die Begründung des römischen Kassationsgerichts: Ohne Zugriffsmöglichkeit auf deutsches Vermögen in Italien würde das Entschädigungsrecht der ausgeschlossenen Kläger leer laufen.
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