Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Ungarns umstrittenes Gesetz zur Beschränkung von Informationen über Homosexualität und Transidentität für Minderjährige gegen EU-Recht verstößt. Das Gericht in Luxemburg stellte dabei erstmals in einer Plenarentscheidung fest, dass ein Mitgliedstaat gegen die Grundwerte der Europäischen Union verstoßen hat.
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter handelt es sich bei dem Gesetz, das offiziell dem Kinderschutz und dem Kampf gegen Pädophilie dienen soll, um ein gezielt abgestimmtes Paket diskriminierender Regelungen. Diese verletzten die Rechte von Menschen aus der LGBTQI+-Gemeinschaft in besonders schwerwiegender und offensichtlicher Weise.
Das ungarische Parlament hatte das Gesetz am 15. Juni 2021 verabschiedet. Es begrenzt den Zugang Minderjähriger zu Inhalten, in denen es um Homosexualität oder eine Änderung des Geschlechts geht. Die Europäische Kommission zog daraufhin vor den EuGH.
Schutz Minderjähriger rechtfertigt keine Diskriminierung
Das Gericht betonte, dass EU-Staaten zwar grundsätzlich Spielraum haben, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Inhalten geht. Dieser Handlungsspielraum müsse jedoch mit dem in der EU-Grundrechtecharta verankerten Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung vereinbar sein. Genau das sei bei dem ungarischen Gesetz nicht der Fall.
Gesetzgebung wirkt laut EuGH stigmatisierend
Nach Ansicht des EuGH basiert das Gesetz auf der Annahme, dass jede Darstellung bestimmter sexueller Orientierungen oder transgeschlechtlicher Identitäten Minderjährigen grundsätzlich schade – unabhängig vom jeweiligen Inhalt. Damit würden Menschen, die nicht heterosexuell sind oder sich nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren, stigmatisiert und an den Rand gedrängt.
Zusätzlich kritisierte das Gericht, dass schon der Titel des Gesetzes, der auf ein härteres Vorgehen gegen pädophile Straftäter verweist, geeignet sei, LGBTQI+-Personen mit pädokriminellen Taten in Verbindung zu bringen. Dies könne Vorurteile verstärken und Hass gegen diese Gruppen fördern.
Neben dem Verstoß gegen die Grundwerte der EU stellte der EuGH auch Verletzungen der Dienstleistungsfreiheit, der EU-Grundrechtecharta sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fest.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion