Der Münchner Erzbischof, Kardinal Reinhard Marx, erlaubt in seiner Erzdiözese offiziell die Segnung homosexueller Paare. Für progressive Katholiken gilt der Schritt als folgerichtige Öffnung, konservative Stimmen sehen darin hingegen einen Bruch mit der bisherigen kirchlichen Linie.
Wie das Erzbistum auf Nachfrage mitteilte, verweist Marx in einem aktuellen Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger auf eine Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Diese solle als Grundlage für das pastorale Handeln dienen. Zuerst hatte die konservative Zeitung Tagespost darüber berichtet.
Orientierung durch gemeinsame Handreichung
Die entsprechende Handreichung war vor rund einem Jahr von DBK und ZdK beschlossen worden und trägt den Titel „Segen gibt der Liebe Kraft“. Darin wird betont, dass die Kirche Paare, die in einer Liebesbeziehung leben, anerkennen und seelsorgerlich begleiten wolle.
Nach dem Papier sollen unter anderem Geschiedene und Wiederverheiratete, Paare verschiedener geschlechtlicher Identitäten und sexueller Orientierungen sowie Paare, die nicht kirchlich heiraten möchten oder können, mit einem Segen in ihrer Partnerschaft begleitet werden.
Neu ist vor allem die rechtliche Wirkung: Zwar hatten auch zuvor einzelne Priester schwule und lesbische Paare gesegnet, sie bewegten sich dabei aber in einer kirchenrechtlichen Grauzone. Mit der Umsetzung der Handreichung durch den jeweiligen Ortsbischof erhält diese Praxis nun offizielle Rückendeckung. Denn in der katholischen Kirche entscheidet jeder Bischof weitgehend eigenständig für sein Bistum.
Ehe bleibt kirchlich weiter ausgeschlossen
Trotz der Öffnung bei Segnungen bleibt die kirchliche Ehe in der katholischen Kirche weiterhin ausschließlich Mann und Frau vorbehalten. Auch geschiedene und wiederverheiratete Katholiken können zwar in einigen Bistümern künftig einen Segen erhalten, eine kirchliche Trauung ist für sie aber weiterhin nicht möglich.
Zustimmung und Kritik
Nach Auffassung der Deutschen Bischofskonferenz steht das Dokument im Einklang mit den Vorgaben aus Rom und mit der Linie des damaligen Papstes Franziskus. Vor allem unter konservativen Katholiken bleibt diese Einschätzung jedoch umstritten.
Umgesetzt wird die Handreichung bereits in mehreren Diözesen, darunter Limburg, Trier und Rottenburg-Stuttgart. Anders ist die Lage in konservativer geführten Bistümern: Aus Regensburg heißt es, eine solche Empfehlung werde es dort nicht geben. Auch das Erzbistum Köln lehnt eine Anwendung ab. Dort wird darauf verwiesen, dass Rom Segnungen nur spontan und kurz, nicht aber in liturgischer Form zulassen wolle. Kritiker sehen in der deutschen Handreichung deshalb einen Schritt über die weltkirchlichen Regeln hinaus.
Lob aus dem progressiven Lager
Der Münchner Priester Wolfgang Rothe, der sich seit Jahren für Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare einsetzt und 2021 im Rahmen der Aktion #liebegewinnt öffentlich schwule und lesbische Paare segnete, begrüßte den Schritt von Marx als wichtigen Fortschritt. Gleichgeschlechtliche Paare seien nun keine Bittsteller mehr, und Priester müssten bei einer Segnung nicht länger negative Konsequenzen fürchten.
Zugleich betonte Rothe, dass damit die Benachteiligung queerer Menschen in der katholischen Kirche noch nicht beendet sei. Sie sei aber ein Stück kleiner geworden.
Viele Bischöfe warten auf Papst Leo XIV.
Warum zahlreiche Bischöfe die gemeinsame Handreichung bislang nicht in ihren Diözesen anwenden, bleibt offiziell offen. Beobachter vermuten jedoch, dass viele zunächst abwarten, wie sich Papst Leo XIV. in Fragen der Sexualmoral und zu LGBTQ-Themen positionieren wird.
Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass Leo XIV. die kirchliche Lehre in diesem Bereich verändern will. Themen rund um LGBTQ gelten im Vatikan weiterhin als stark polarisierend.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion
Änderungsverlauf
- Ergänzt wurde, dass Marx die Segnungen in München-Freising nun offiziell erlaubt und damit eine zuvor oft nur geduldete Praxis ausdrücklich absichert.
- Neu aufgenommen ist der Hinweis, dass Priester früher bei Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare in einer kirchenrechtlichen Grauzone handelten.
- Ergänzt wurden Beispiele anderer Bistümer: Limburg, Trier und Rottenburg-Stuttgart setzen die Handreichung bereits um.
- Hinzugekommen ist die Ablehnung aus konservativen Diözesen wie Regensburg und Köln, die sich auf engere vatikanische Vorgaben berufen.
- Neu ist die Einordnung, dass Segnungen möglich sind, die kirchliche Ehe aber weiterhin Mann und Frau vorbehalten bleibt.
- Aufgenommen wurde die Reaktion des Münchner Priesters Wolfgang Rothe, der den Schritt als wichtigen Fortschritt für gleichgeschlechtliche Paare bezeichnet.
- Ergänzt wurde, dass viele Bischöfe offenbar auf eine klarere Positionierung von Papst Leo XIV. zu LGBTQ- und Sexualmoralfragen warten.