Baden-Württemberg

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage nach Messerattacke auf Lehrerin in Essen

In Essen sorgt im September 2025 ein großer Polizeieinsatz an einem Berufskolleg für Aufruhr. Ein damals 17 Jahre alter Schüler soll eine Lehrerin attackiert haben. Später kommt noch mehr ans Licht.

20.04.2026, 12:03 Uhr

Rund sieben Monate nach der mutmaßlich islamistisch motivierten Messerattacke auf eine Lehrerin an einem Essener Berufskolleg hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den verdächtigen Jugendlichen erhoben. Dem zur Tatzeit 17 Jahre alten kosovarischen Staatsangehörigen werden unter anderem drei versuchte Morde vorgeworfen. Neben seiner Lehrerin soll er auch einen ihm bekannten Hausmeister an einer Grundschule sowie einen zufällig ausgewählten Mann auf der Straße angegriffen haben. Wie die Karlsruher Behörde mitteilte, wurde die Anklage bereits am 31. März eingereicht.

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft hing der Jugendliche einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie an. Anfang September 2025 habe er den Entschluss gefasst, selbst einen "Dschihad" gegen aus seiner Sicht Ungläubige zu führen. Die Ermittlungen hatte die Bundesanwaltschaft eine Woche nach der Tat von der Staatsanwaltschaft Essen übernommen. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und wann ein Prozess beginnt.

Angriffe an Schule und auf offener Straße

Nach den Ermittlungen soll der Jugendliche am 5. September 2025 zunächst mit einem Messer bewaffnet zu einer Grundschule in Essen gegangen sein. Dort habe er den Hausmeister mit der Faust attackiert und mit Pfefferspray besprüht. Weil sich der Mann zur Wehr gesetzt habe, sei es dem Verdächtigen nicht gelungen, das Messer einzusetzen.

Wenig später soll der Jugendliche an dem Berufskolleg mehrfach auf seine damals 45 Jahre alte Lehrerin eingestochen und sie schwer verletzt haben. Anschließend sei er geflüchtet und habe kurze Zeit später auf offener Straße einem fremden Mann in den Rücken gestochen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft überlebten alle drei Opfer, erlitten jedoch teils schwere Verletzungen.

Suche nach weiteren Opfern an der Alten Synagoge

Laut Anklage begab sich der 17-Jährige anschließend zweimal innerhalb kurzer Zeit zur Alten Synagoge in Essen, um weitere Opfer zu finden. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft traf er dort jedoch niemanden an, den er als geeignetes jüdisches Tatopfer ansah.

Die Alte Synagoge wird von der Stadt als Haus der jüdischen Kultur genutzt. Dort finden Ausstellungen und Veranstaltungen statt, jedoch keine jüdischen Gottesdienste. Das heutige Gebäude ist eine Rekonstruktion aus den 1980er Jahren. Die ursprüngliche Synagoge war in der Pogromnacht am 9. November 1938 von den Nationalsozialisten zerstört worden.

Schuss bei Polizeieinsatz und weitere Vorwürfe

Um einer Festnahme zu entgehen und nach Auffassung der Ermittler einen Märtyrertod herbeizuführen, soll der Verdächtige schließlich mit gezücktem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein. Dabei wurde er durch einen Schuss im Gesicht verletzt.

Neben dreifach versuchtem Mord legt ihm die Bundesanwaltschaft auch Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung zur Last.

Neuer Haftbefehl in Karlsruhe

Zunächst hatte ein Richter am Amtsgericht Essen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen. Wegen des Gesundheitszustands des Verdächtigen wurde ihm dieser Haftbefehl jedoch erst mit Verzögerung eröffnet.

Ende September wurde der Jugendliche dann nach Karlsruhe gebracht und dort einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser setzte einen neuen Haftbefehl in Kraft, der den bisherigen Beschluss aus Essen ersetzte. Darin wurde dem Beschuldigten unter anderem auch versuchter Mord vorgeworfen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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