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Nach tödlicher Attacke durch XL-Bully: Hundehalter erhält zwölf Jahre Haft

Der Halter einer in England verbotenen Kampfhund-Rasse muss ins Gefängnis, weil sein Hund völlig außer Kontrolle gerät. Das Tier hatte bereits angefangen, sein Opfer bei lebendigem Leibe zu fressen.

17.04.2026, 19:18 Uhr

Der Halter eines XL-Bullys ist in Nordwestengland zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden, nachdem sein Hund einen 84-jährigen Mann so schwer angegriffen hatte, dass dieser später starb. Nach Gerichtsangaben wurde das Opfer im Februar 2025 am Abend auf dem Rückweg von einem Pub in einer Hauseinfahrt attackiert. Einen Monat nach dem Vorfall erlag der Mann seinen Verletzungen.

Vor Gericht war von verheerenden Gesichtsverletzungen die Rede. Der Angriff soll rund 45 Minuten gedauert haben. Dabei blieb der Mann laut den Berichten bei Bewusstsein und erlitt massive Schmerzen. Bewaffnete Polizeikräfte töteten den 46 Kilogramm schweren Hund namens "Toretto" mit zehn Schüssen. Ermittlungen ergaben später, dass das Tier bereits begonnen hatte, den Mann bei lebendigem Leib zu fressen.

XL-Bullies in Großbritannien verboten

Der 31-jährige Angeklagte wurde schuldig gesprochen, einen gefährlichen Hund nicht unter Kontrolle gehabt zu haben. Das Gericht sprach von einer Reihe schwerer Versäumnisse, die zu der Attacke geführt hätten. So sei der Hund lediglich auf einer Terrasse hinter einem Tor mit Riegel gesichert gewesen. Zudem räumte der Besitzer ein, einen XL-Bully ohne erforderliche Ausnahmegenehmigung gehalten zu haben.

In Großbritannien ist die Haltung von XL-Bullies seit Februar 2024 grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind nur Tiere, die bereits vor Inkrafttreten des Verbots registriert worden waren.

Lage in Deutschland uneinheitlich

In Deutschland wird der American XL Bully bislang nicht als eigenständige Rasse geführt und erscheint deshalb nicht auf den Listen gefährlicher Hunde. Anders ist das etwa bei Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier, für die unter anderem ein Importverbot gilt.

Eine bundesweit einheitliche Regelung für sogenannte Kampfhunde gibt es jedoch nicht. Stattdessen legen die Bundesländer selbst fest, welche Hunde als gefährlich eingestuft werden. Für diese Tiere gelten je nach Land besondere Vorschriften, etwa Genehmigungspflichten, Leinen- und Maulkorbzwang oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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