Bayern

Söder hält Vorstoß zur Mitversicherung von Partnern für unzureichend

Schon am 29. April soll die Gesundheitsreform durchs Bundeskabinett. Über den bisherigen Entwurf der Ministerin wird aber noch gerungen.

19.04.2026, 19:26 Uhr

In der Diskussion über mögliche Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Anpassungen an ihren Reformplänen nicht ausgeschlossen. In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ erklärte die CDU-Politikerin, dass die Gespräche dazu noch liefen und grundsätzlich Bereitschaft bestehe, weiter zu verhandeln.

Zugleich verwies Warken auf das parlamentarische Verfahren, in dem Änderungen am Gesetzentwurf weiterhin möglich seien. Ihren bisherigen Vorschlag bezeichnete sie als sozial ausgewogen und als einen Kompromiss. CSU-Chef Markus Söder nannte den Entwurf in der Sendung zwar einen ersten Schritt in die richtige Richtung, machte aber deutlich, dass er aus seiner Sicht nicht weit genug gehe.

Nach einem Referentenentwurf aus dem Gesundheitsministerium, den das Bundeskabinett bereits am 29. April verabschieden soll, müssten gesetzlich Versicherte mit bislang beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern ab 2028 einen Zuschlag von 3,5 Prozent zahlen.

Weiterhin ohne zusätzliche Beiträge mitversichert bleiben sollen demnach:

  • Kinder
  • Eltern von Kindern bis zum siebten Lebensjahr
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen
  • Menschen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Personen im regulären Rentenalter

Streitpunkt Bürgergeld und Krankenkassen

Auch bei der Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern gibt es weiter Streit. Die CSU lehnt es ab, dass die gesetzlichen Krankenkassen diese Ausgaben weiterhin tragen sollen. Nach Söders Ansicht müsse das stattdessen aus Steuermitteln finanziert werden. Er sprach von einem „Riesenbatzen“ und forderte eine spürbare Kursänderung. Das Geld dafür müsse durch Einsparungen im Bundeshaushalt aufgebracht werden.

Warken sieht in ihrem aktuellen Entwurf dagegen keine Abkehr von der bisherigen Regelung vor, nach der die gesetzliche Krankenversicherung Kosten von bis zu zwölf Milliarden Euro für Bürgergeldempfänger übernimmt. Zur Begründung verwies die Ministerin auf den engen finanziellen Spielraum des Bundes. Zugleich räumte sie ein, dass diese Praxis gegenüber den Beitragszahlern ungerecht sei und man darüber langfristig sprechen müsse.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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