Die Polizei hat in mehreren Kiosken in Nürnberg unzulässige Mengen Lachgas sichergestellt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken waren die verbotenen Kartuschen in einem Geschäft sogar bereits im Schaufenster zu sehen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus der Bevölkerung. Daraufhin kontrollierten Beamte am Donnerstag einen Kiosk, der von einer 34-jährigen Frau betrieben wird. Dort fanden sie mehrere Behälter mit Lachgas.
Im Anschluss nahmen die Einsatzkräfte weitere Filialen ins Visier. Dabei stellten sie Lachgasflaschen in verschiedenen Größen sicher, insgesamt im unteren dreistelligen Bereich.
Gegen die Betreiberin wird nun wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ermittelt.
Seit dem 12. April gelten strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas. So darf die Substanz weder online noch über Automaten vertrieben werden. Außerdem ist die erlaubte Abgabemenge im Laden begrenzt: Pro Käufer sind höchstens zehn Kartuschen mit je 8,4 Gramm zulässig. An Minderjährige darf Lachgas grundsätzlich nicht abgegeben werden.
Mit der Gesetzesverschärfung soll vor allem der Jugendschutz gestärkt werden, da Lachgas insbesondere unter jungen Menschen als Partydroge an Beliebtheit gewonnen hat. Der Konsum kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben, darunter Psychosen und Schäden am Nervensystem.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion