Ab dem 1. Oktober 2025 endet eine Übergangsfrist, die Millionen Haushalte betrifft: Erstmals müssen Heiz- und Warmwasserkosten bei zentralen Wärmepumpen strikt nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden. Das klingt sperrig, kann aber Ihren Geldbeutel deutlich entlasten – oder belasten.
Die Deadline rückt näher – was am 30. September 2025 passiert

Bislang durften Vermieter die Stromkosten zentraler Wärmepumpen pauschal umlegen. Dieses sogenannte „Wärmepumpen-Privileg“ läuft jedoch endgültig aus. Einen Tag später, zum 1. Oktober 2025, greift die neue Nebenkosten-Pflicht: Jede Kilowattstunde wird erfasst, jede Wohnung zahlt, was sie wirklich verbraucht.
Damit endet ein System, das Sparsame benachteiligte und Vielverbaucher schonte. Für Mieter kann das eine überfällige Entlastung bedeuten – sofern sie ihren Verbrauch im Griff haben.
Weiter geht’s mit den Gründen hinter der Gesetzesänderung.
Warum das Privileg fiel – und was wirklich dahintersteckt

Politik und Verbraucherschützer kritisierten seit Jahren, dass pauschale Umlagen jede Motivation zum Energiesparen abwürgen. Die Heizkostenverordnung 2024 strich deshalb den Ausnahme-Status der Wärmepumpen – mit einer einjährigen Schonfrist, die nun endet.
Ziel ist mehr Klimaschutz durch Transparenz: Wer wenig heizt, soll spürbar sparen, während verschwenderisches Verhalten erstmals richtig teuer wird.
Doch was bedeutet das für Eigentümer? Schauen wir uns die neue Vermieter-Pflicht genauer an.
Vermieter unter Druck – Zähler, Funkmodule, Fristen

Bis spätestens 30. September 2025 müssen alle betroffenen Anlagen mit geeichten, fernauslesbaren Zählern ausgerüstet sein. Ohne digitale Messtechnik drohen Bußgelder und Anfechtungen der Abrechnungen.
Die Investition ist nicht billig: Pro Wohnung kalkulieren Fachverbände zwischen 200 und 400 Euro Einbaukosten. Vermieter dürfen diese Summe grundsätzlich umlegen – allerdings über die jährliche Betriebskostenabrechnung und nicht als Einmalposten.
Was heißt das jetzt konkret für Mieterinnen und Mieter?
Mehr Transparenz für Mieter – aber auch neue Pflichten

Sobald die Zähler laufen, können Bewohner ihren monatlichen Verbrauch über Online-Portale oder Apps verfolgen. Das eröffnet Einsparpotenzial: Schon zwei Grad weniger Raumtemperatur senken die künftige Rechnung um bis zu 12 Prozent.
Gleichzeitig wird Schludrigkeit bestraft. Wer Türen ständig offen lässt oder zu lang lüftet, merkt es schwarz auf weiß – und am Jahresende auf dem Konto.
Klingt gut – doch wie lassen sich die Vorteile wirklich ausschöpfen?
Tricks & Rechte – so holen Sie das Maximum heraus

Tipp 1: Zählerstände regelmäßig checken und bei Abweichungen sofort reklamieren; die Beweislast liegt nun oft beim Vermieter. Tipp 2: Thermostatventile richtig einstellen; jeder Heizkörper sollte spätestens jetzt über ein programmierbares Ventil verfügen.
Rechte sichern: Kommt die Abrechnung verspätet oder fehlen Messdaten, dürfen Mieter die Kosten pauschal um 15 Prozent kürzen. Ein kurzer Blick auf die neue Heizkostenverordnung kann hier bares Geld bringen.
Bleibt die Frage: Was passiert nach 2025?
Blick nach vorn – Smart Meter, CO₂-Preis und nächste Reformen

Die Verbrauchszähler sind erst der Anfang. Ab 2026 plant die Bundesregierung, Smart-Meter-Gateways flächendeckend einzuführen, die Strom-, Wasser- und Heizdaten bündeln. Wer heute nachrüstet, spart morgen Installationsaufwand.
Außerdem steigen die CO₂-Kosten weiter. Verbrauchsabhängige Abrechnungen werden damit zur doppelten Chance: Je weniger Kilowattstunden, desto niedriger Nebenkosten und Klimafolgekosten. Das Finale dieses Gesetzespakets könnte also Ihr persönlicher Startschuss für echte Energie-Autonomie sein.
Damit endet unsere Tour – und Ihr Wissensvorsprung beginnt.